Hallo,
ich bin gerade dabei für meine Freundin, welche im Jahr 2019 von Januar-Dezember in Ausbildung war (Beamte auf Probe) eine Steuererklärung zu machen und ich musste dabei feststellen, dass Sie 394€ "zu wenig" gezahlt hat und eine entsprechende Nachzahlung machen müsste. Der Bruttoarbeitslohn war 15076€, einbehaltende Lohnsteuer 520€ und Beiträge für Kranken/Pflege-Versicherung 1752€.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Steuerklasse 1 nie "zu wenig" zahlt und man theoretisch +/- dabei raus kommt. Sie schafft die Grenze 1000€ Werbungskosten auch nicht zu überschreiten.
Kann das richtig sein?
Achja: Sie hat noch eine Pflegepflichtversicherung, welche noch nicht eingetragen ist, aber hat diese überhaupt irgendwelche Auswirkungen auf die Steuerlast? Die Beiträge für Kranken/Pflegeversicherung haben scheinbar keine Auswirkungen auf die Steuerlast.
Vielen Dank im Voraus,
Marc
ich bin gerade dabei für meine Freundin, welche im Jahr 2019 von Januar-Dezember in Ausbildung war (Beamte auf Probe) eine Steuererklärung zu machen und ich musste dabei feststellen, dass Sie 394€ "zu wenig" gezahlt hat und eine entsprechende Nachzahlung machen müsste. Der Bruttoarbeitslohn war 15076€, einbehaltende Lohnsteuer 520€ und Beiträge für Kranken/Pflege-Versicherung 1752€.
Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Steuerklasse 1 nie "zu wenig" zahlt und man theoretisch +/- dabei raus kommt. Sie schafft die Grenze 1000€ Werbungskosten auch nicht zu überschreiten.
Kann das richtig sein?
Achja: Sie hat noch eine Pflegepflichtversicherung, welche noch nicht eingetragen ist, aber hat diese überhaupt irgendwelche Auswirkungen auf die Steuerlast? Die Beiträge für Kranken/Pflegeversicherung haben scheinbar keine Auswirkungen auf die Steuerlast.
Vielen Dank im Voraus,
Marc
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