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Beamtin (Polizeimeisteranwärterin), Steuerklasse 1 und trotzdem Steuernachzahlung?

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    Beamtin (Polizeimeisteranwärterin), Steuerklasse 1 und trotzdem Steuernachzahlung?

    Hallo,

    ich bin gerade dabei für meine Freundin, welche im Jahr 2019 von Januar-Dezember in Ausbildung war (Beamte auf Probe) eine Steuererklärung zu machen und ich musste dabei feststellen, dass Sie 394€ "zu wenig" gezahlt hat und eine entsprechende Nachzahlung machen müsste. Der Bruttoarbeitslohn war 15076€, einbehaltende Lohnsteuer 520€ und Beiträge für Kranken/Pflege-Versicherung 1752€.

    Ich bin immer davon ausgegangen, dass die Steuerklasse 1 nie "zu wenig" zahlt und man theoretisch +/- dabei raus kommt. Sie schafft die Grenze 1000€ Werbungskosten auch nicht zu überschreiten.

    Kann das richtig sein?


    Achja: Sie hat noch eine Pflegepflichtversicherung, welche noch nicht eingetragen ist, aber hat diese überhaupt irgendwelche Auswirkungen auf die Steuerlast? Die Beiträge für Kranken/Pflegeversicherung haben scheinbar keine Auswirkungen auf die Steuerlast.

    Vielen Dank im Voraus,

    Marc

    #2
    Wie viel hat sie den tatsächlich selbst an Beiträgen zur Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung bezahlt? Im Polizeidienst hat

    man ja zum Teil Anspruch auf freie Heilfürsorge, mindestens aber auf Beihilfe. Ein Eintrag unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung ist nicht relevant.

    Bei Beamtenanwärtern sind Nachzahlungen ganz normal, weil die Mindestvorsorgepauschale oft höher ist als die Versicherungsbeiträge.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ja du hast Recht. Sie hat eine freie Heilfürsorge und muss lediglich eine Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. (Insgesamt knapp 150€ im Jahr).

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        #4
        Zitat von befaro Beitrag anzeigen
        Ja du hast Recht. Sie hat eine freie Heilfürsorge und muss lediglich eine Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. (Insgesamt knapp 150€ im Jahr).
        Du brauchst ja nur den Wert unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung und die tatsächlichen Beiträge zur KV/PV vergleichen.

        Der Unterschied führt zur Nachzahlung. In diesen Fällen besteht auch Erklärungspflicht nach § 46 EStG.

        Weniger wird das nur, wenn sie Beiträge zu einer Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung entrichtet hat.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielen Dank,

          wie meinst du das mit vergleichen? Es wurden in Nummer 28 1.752€ gezahlt. Mit welcher Zahl soll ich das genau vergleichen? Eine private Haftpflicht hat sie auch, aber diese teilt sie mit mir (Mitversichert).

          Vielen Dank,

          Marc

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            #6
            Es wurden nicht 1.752,00 € bezahlt, sondern als steuerfrei behandelt. Dieser Betrag abzüglich der knapp 150,00 € führt zur Nachzahlung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ah ok, vielen Dank. Eine Steuererklärung aussetzen kann ich also auch nicht, oder? Also sie ist verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, ja?

              Danke! Marc

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                #8
                Ja, sie ist verpflichtet! § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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