Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Zeile 24 der Anlage KAP-INV:
Der Bereich im Formular lautet "Zwischengewinne nach dem Investmentsteuergesetz 2004".
In Zeile 24 soll der "Zwischengewinn aus fiktiver Veräußerung zum 31.12.2017 i. S. d. § 56 Abs. 3 InvStG" eingetragen werden.
Aber:
In den Zeilen 10 und 11 (Aktienfonds), 13, 14 (Mischfonds), 16, 17 (Immobilienfonds), 19, 20 (Auslands-Immobilienfonds), 22, 23 (Sonstige Investmentfonds) hat man bereits Gweinne und Verluste aus der Veräußerung von bestandsgeschützten und nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen eingetragen.
Muss man hier nochmal die Summe aus den entsprechenden Zeilen eintragen oder was muss in Zeile 24 eingetragen werden?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
ich habe eine Frage zur Zeile 24 der Anlage KAP-INV:
Der Bereich im Formular lautet "Zwischengewinne nach dem Investmentsteuergesetz 2004".
In Zeile 24 soll der "Zwischengewinn aus fiktiver Veräußerung zum 31.12.2017 i. S. d. § 56 Abs. 3 InvStG" eingetragen werden.
Aber:
In den Zeilen 10 und 11 (Aktienfonds), 13, 14 (Mischfonds), 16, 17 (Immobilienfonds), 19, 20 (Auslands-Immobilienfonds), 22, 23 (Sonstige Investmentfonds) hat man bereits Gweinne und Verluste aus der Veräußerung von bestandsgeschützten und nicht bestandsgeschützten Alt-Anteilen eingetragen.
Muss man hier nochmal die Summe aus den entsprechenden Zeilen eintragen oder was muss in Zeile 24 eingetragen werden?
Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
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