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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    Es gibt Bemessungsgrenze für die Rentenversicherung. (Internet)
    Liegt dein Brutto darunter gibst du dein Brutto ein.
    Ansonsten den Betrag aus der Meldung zur SV

    Gruß FIGUL

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  • holzgoe
    antwortet
    Hallo Mr. Klein,

    in den meisten Fällen dürfte da kein Unterschied sein -> also kannst du deinen Bruttolohn aus der Bescheinigung eintragen.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    Hallo, ich frage mich gerade was der Unterschied ist zwischen den hier verlangten Einnahmen laut Meldung zur Sozialversicherung und dem Brutto auf der Lohnsteuerkarte?
    Normalerweise ist da kein Unterschied, es sei denn, dein Bruttolohn liegt über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung.

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  • Mr.Klein
    hat ein Thema erstellt Anlage AV Zeile 6.

    Anlage AV Zeile 6

    Hallo, ich frage mich gerade was der Unterschied ist zwischen den hier verlangten Einnahmen laut Meldung zur Sozialversicherung und dem Brutto auf der Lohnsteuerkarte?
    Die Meldung müsste ich mir noch besorgen, die Lohnsteuerkarte habe ich vorliegen.
    Vielen Dank
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