Hallo,
Es gibt Bemessungsgrenze für die Rentenversicherung. (Internet)
Liegt dein Brutto darunter gibst du dein Brutto ein.
Ansonsten den Betrag aus der Meldung zur SV
Gruß FIGUL
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
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Hallo Mr. Klein,
in den meisten Fällen dürfte da kein Unterschied sein -> also kannst du deinen Bruttolohn aus der Bescheinigung eintragen.
Tschüß
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Hallo, ich frage mich gerade was der Unterschied ist zwischen den hier verlangten Einnahmen laut Meldung zur Sozialversicherung und dem Brutto auf der Lohnsteuerkarte?
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Anlage AV Zeile 6
Hallo, ich frage mich gerade was der Unterschied ist zwischen den hier verlangten Einnahmen laut Meldung zur Sozialversicherung und dem Brutto auf der Lohnsteuerkarte?
Die Meldung müsste ich mir noch besorgen, die Lohnsteuerkarte habe ich vorliegen.
Vielen DankStichworte: -
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