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Anlage AV Zeile 4

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    Anlage AV Zeile 4

    Hallo, ich brauche eure Hilfe!
    Ich benutze schon über Jahre das Programm ELSTER. Erstmalig kann ich die AnlageAV nicht ausfüllen. In der Zeile 4 wird die Mitgliedsnummer der landwirtschsftlichen Alterkasse abgefragt. Ich bin aber keine Mitglied dieser Alterskasse. Ich wollte hier meine Sozialversicherungsnummer eintragen, das geing aber nicht. Gibt es bei euch ähnlich gelagerte Erfahrungen und wie komme ich weiter?

    #2
    Die Sozialversicherungsnummer und andere Daten werden ab 2019 nicht mehr abgefragt, die Daten zu den Verträgen liegen dem Finanzamt ja vor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von GITTI Beitrag anzeigen
      Erstmalig kann ich die AnlageAV nicht ausfüllen
      Warum kannst Du das nicht?

      Kommentar


        #4
        Ich kann nur meine SV-Nummer nicht eintragen, Zeile 4, der Anlage AV. Charli 24 hat mir schon die richtige Antwort gegeben, ich brauche die Anlage AV ab 2019 nicht mehr ausfüllen, da die Daten dem Finanzamt mitgeteilt wurden.Ich habe in den ergänzenden Angaben zur Steuererklärung vermerkt, dass ich einen Riestervertrag habe und ihnen meine Zulagennummer mitgeteilt, damit sie die Mitteilung meiner Steuererklärung zuordnen können.
        Vielen Dank für die Hilfe
        GITTI

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          #5
          Auch das wäre nicht notwendig gewesen. Alle Daten zu deinem Riestervertrag sind dem Finanzamt bekannt und über deine ID deinem Steuerfall zugeordnet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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