Hallo,
ich habe meine Einkommensteuer für 2019 vollständig ausgefüllt und bin über die vorläufige unverbindliche Steuerberechnung irritiert.
Wir ihr den Angaben entnehmen könnt, beläuft sich mein zu versteuerndes Einkommen auf 11.548 €. Es ist ein Progressionsvorbehalt inbegriffen. Dennoch wird eine Einkommenssteuer über 987 € angenommen. Mir scheint, dass hier jegliche Freibeträge nicht berücksichtigt wurden. Bei diesem Einkommen müsste ich doch eigentlich auf Null Steuern kommen? Oder übersehe ich hier etwas? Danke für eure Hilfe!
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| | | | |
| | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
| | | zuschlag | |
| | € | € | € |
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| Festgesetzt werden | 987,00 | 3,00 | |
| Abzug vom Lohn | -897,00 | -30,25 | |
| verbleibende Beträge | 90,00 | -27,25 | 62,75 |
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Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . . 11.548. . . 7,9434 v.H. . . . . . . 917
tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 917
dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 987
Berechnung des Solidaritätszuschlags
€
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 987
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 987
davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54,28
höchstens jedoch 20 v.H. von ( 987 - 972) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,00
Restbetrag für 2019
Steuerbelastung
Ihre Einkommensteuerbelastung ( 917,00 €) bezogen auf das
zu versteuernde Einkommen ( 11.548 €) beträgt 7,94 %.
Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
Gesamtbetrag der Einkünfte ( 14.703 €) um abziehbare Aufwendungen
(z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 3.155 € gemindert.
ich habe meine Einkommensteuer für 2019 vollständig ausgefüllt und bin über die vorläufige unverbindliche Steuerberechnung irritiert.
Wir ihr den Angaben entnehmen könnt, beläuft sich mein zu versteuerndes Einkommen auf 11.548 €. Es ist ein Progressionsvorbehalt inbegriffen. Dennoch wird eine Einkommenssteuer über 987 € angenommen. Mir scheint, dass hier jegliche Freibeträge nicht berücksichtigt wurden. Bei diesem Einkommen müsste ich doch eigentlich auf Null Steuern kommen? Oder übersehe ich hier etwas? Danke für eure Hilfe!
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| | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
| | | zuschlag | |
| | € | € | € |
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| Festgesetzt werden | 987,00 | 3,00 | |
| Abzug vom Lohn | -897,00 | -30,25 | |
| verbleibende Beträge | 90,00 | -27,25 | 62,75 |
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Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . . 11.548. . . 7,9434 v.H. . . . . . . 917
tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 917
dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 987
Berechnung des Solidaritätszuschlags
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festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 987
Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 987
davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54,28
höchstens jedoch 20 v.H. von ( 987 - 972) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,00
Restbetrag für 2019
Steuerbelastung
Ihre Einkommensteuerbelastung ( 917,00 €) bezogen auf das
zu versteuernde Einkommen ( 11.548 €) beträgt 7,94 %.
Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
Gesamtbetrag der Einkünfte ( 14.703 €) um abziehbare Aufwendungen
(z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 3.155 € gemindert.
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