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Unklare vorläufige unverbindliche Steuerberechnung

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    Unklare vorläufige unverbindliche Steuerberechnung

    Hallo,

    ich habe meine Einkommensteuer für 2019 vollständig ausgefüllt und bin über die vorläufige unverbindliche Steuerberechnung irritiert.

    Wir ihr den Angaben entnehmen könnt, beläuft sich mein zu versteuerndes Einkommen auf 11.548 €. Es ist ein Progressionsvorbehalt inbegriffen. Dennoch wird eine Einkommenssteuer über 987 € angenommen. Mir scheint, dass hier jegliche Freibeträge nicht berücksichtigt wurden. Bei diesem Einkommen müsste ich doch eigentlich auf Null Steuern kommen? Oder übersehe ich hier etwas? Danke für eure Hilfe!

    +----------------------------------------+-----------------+-----------------+-------------------+
    | | | | |
    | | Einkommensteuer | Solidaritäts- | Insgesamt |
    | | | zuschlag | |
    | | € | € | € |
    +----------------------------------------+-----------------+-----------------+-------------------+
    | Festgesetzt werden | 987,00 | 3,00 | |
    | Abzug vom Lohn | -897,00 | -30,25 | |
    | verbleibende Beträge | 90,00 | -27,25 | 62,75 |
    +----------------------------------------+-----------------+-----------------+-------------------+

    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG
    nach dem Grundtarif . . . . . . . . . . . . . . . 11.548. . . 7,9434 v.H. . . . . . . 917
    tarifliche Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 917
    dazu Altersvorsorgezulage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 987
    Berechnung des Solidaritätszuschlags


    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 987
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 987
    davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54,28
    höchstens jedoch 20 v.H. von ( 987 - 972) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,00
    Restbetrag für 2019
    Steuerbelastung
    Ihre Einkommensteuerbelastung ( 917,00 €) bezogen auf das
    zu versteuernde Einkommen ( 11.548 €) beträgt 7,94 %.
    Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
    Gesamtbetrag der Einkünfte ( 14.703 €) um abziehbare Aufwendungen
    (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 3.155 € gemindert.
    Zuletzt geändert von MarcelW; 01.04.2020, 11:18.

    #2
    Der Progressionsvorbehalt ist doch genau der Punkt, Der Grundfreibetrag beträgt in 2019 9.168 €, d.h. normalerweise beträgt die Einkommensteuer bei einem zu versteuernden Einkommen von 9.168 € 0 € und bei einem zu versteuernden Einkommen von 11.548 € 388 € mit einem Grenzsteuersatz von 18,66 €, vgl. www.bmf-steuerrechner.de. Das heißt der Grundfreibetrag wurde schon berücksichtigt, Du willst ihn aber doppelt haben.

    Wenn Du nun Progressionsvorbehaltseinkünfte hast, wird geschaut, welcher Steuersatz sich ergäbe, wenn diese steuerpflichtig wären. Dieser Steuersatz wird dann auf die 11.548 € angewandt, da die Progressionseinkünfte ja steuerfrei sind. Das kann also Alles durchaus richtig sein.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Danke für die Erklärung. Ich habe es versucht nachzuvollziehen. Ich komme auf den Steuersatz von 7,94 %, inkl. meiner Einkommensersatzleistungen über 3.735 €.

      Sehe aber noch nicht, wo der Grundfreibetrag schon berücksichtigt wurde. Ich hatte im Jahr 2019 ohne Abzüge Einkünfte von 15.703 €. Wenn ich insgesamt 11.548 € zu versteuern habe, ziehe ich den Grundfreibetrag von 9.168 € ab. Dann komme ich auf 2.380 € x 7,94 % = 188 € Steuer.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        der Grundfreibetrag ist in der festgesetzten Steuer schon eingearbeitet.
        Wie schon Picard777 schrieb. Du möchtest den Freibetrag aber doppelt haben.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          Sehe aber noch nicht, wo der Grundfreibetrag schon berücksichtigt wurde.
          Na in den 7,94%, da ist der Grundfreibetrag enthalten. Das erkennst du schon daran, dass es weniger als der Mindeststeuersatz (=14%) ist.
          Du willst den Freibetrag aber - wie bereits in #2 gesagt - doppelt haben, das geht natürlich nicht.

          Anhand der Zahlen ist zu vermuten, dass du vielleicht 9 Monate gearbeitet hast und dann 3 Monate krank oder arbeitslos warst - sprich: es geht um ein volles Jahr. Und dann ist es nur logisch, dass die Erstattung/Nachzahlung gegen Null geht, schließlich wurde in den Monaten mit Lohn so besteuert als ob es das ganze Jahr so ist. Und die Lohnersatzleistungen entsprechen ganz grob dem Nettolohn, sind aber eben auch steuerfrei. Somit kommt das am Ende oft hin (nicht immer und nicht ganz genau, daher auch die Erklärungspflicht, aber ungefähr passt es).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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