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Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

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    Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit

    Auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung steht in Zeile 20 ein Betrag über steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit .
    In Elster habe ich keine Eintragungsmöglichkeit gefunden und deshalb die Frage: Wo muss das eingetragen werden ?

    #2
    Hallo,

    steht doch in Zeile 20
    Anlage N Zeile 51 oder 57. Wo ist dein Problem?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Bei ElsterFormular steht der Hinweis auf die Zeilen 51 oder 57 unter Nummer 20 der Lohnsteuerbescheinigung, das ist richtig.

      Aber ob Pfalzmatze wirklich ElsterFormular verwendet?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,

        Charlie24

        Wie du sicher gemerkthast, beziehen sich meine Antworten immer auf das Forum in dem sie gestellt werden.
        M.E. ist es jedem Fragesteller zu zumuten, die Erläuterungen zu den einzelnen Foren zu lesen.
        Sonst wäre ja eingangs der Hinweis zur Hilfe völlig überflüssig (was er tatsächlich ist)

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Vielen Dank - habe den Platz gefunden wo es hingehört :-)

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            #6
            Hallo, kann mir jemand bitte verraten wo man die Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit im Elster ONLINE einträgt? Ich finde es einfach nicht muss es aber für das JAhr 2020 dort machen.
            Danke im voraus ^^

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              #7
              In der Anlage N gibt es unter Werbungskosten die Seite 16 - Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung.

              Dort sind die Tage und die AG-Zuschüsse bei Auswärtstätigkeit einzutragen. Eigentlich leicht zu finden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Vielen dank, ich hab es halt mehrmals übersehen ^^

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                  #9
                  Zitat von Empolis Beitrag anzeigen
                  im Elster ONLINE
                  Du bist hier allerdings im Unterforum zu ElsterFormular!

                  Kommentar


                    #10
                    Du bist hier allerdings im Unterforum zu ElsterFormular!
                    Das Thema hat jemand anders hier eröffnet und er hat ja explizit nach Elster ONLINE gefragt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      In ELSTER ONLINE kann man das gar nicht eintragen, da es dieses nicht mehr gibt.
                      Sind denn heutzutage wirklich alle zu blöd zum lesen geworden?
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        Hallöchen... Ich habe das selbe Problem, allerdings in "Mein Elster" !!! Bei mir springt es von Zeile 48 sofort zu Zeile 61. Ich sehe nirgends eine Möglichkeit, den Betrag aus Zeile 20 der ELstBesch. einzutragen ... Wäre es dann die Zeile 72, in der ich das eintragen muss ?

                        Dieses Programm macht micht wahnsinnig.... Solche Probleme hatte ich bei ElsterFormular NIE ! Wie kann man denn die Lohnsteuerbescheinigung so dermaßen auseinander pflücken ...grrrrr.... ich will wieder zurück zum Elster Formular !!!!
                        Zuletzt geändert von Pausenaugustine; 04.02.2021, 17:37.

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                          #13
                          Die Zeilennummern der Anlage N wurden 2020 teilweise geändert. Der Verpflegungsmehraufwand ist ab Zeile 67 der Anlage N zu erklären, die

                          steuerfreien AG-Zuschüsse gehören in die Zeile 72, das hast du doch richtig erkannt.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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