Liebes Forum,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung 2019 und habe alles untergebracht (wobei die Veränderung der Formulare und -Felder im Vgl. zu 2018 zu viel Sucherei geführt hat).
In diesem Zusammenhang auch meine Frage.
2019 wurde ich am 01.03. arbeitslos und wechselte aus diesem Grund aus der PKV in die GKV.
Mit der PKV vereinbarte ich zum einen die große Anwartschaft (35,39 € mtl.) und zum zweiten das Weiterführen meiner anderen Tarife auf Sparflamme (51,97 € mtl.) für den Fall, dass ich die PKV im Rahmen einer neuen Tätigkeit wieder aufleben lassen möchte.
Zum Jahresende erhielt ich zwei Bescheinigungen meiner PKV
1. wie bisher die Bescheinigung nach §10 Abs. 1, Nr. 3 EStG über geleistete Beiträge für PKV und PV für Jan und Feb 2019. Davon habe ich wie gewohnt den Teil angegeben, der auf die Basisabsicherung entfällt.
2. eine weitere Beitragsbescheinigung der Vorsorgeaufwendungen ebenfalls nach §10 Abs. 1, Nr. 3 EStG. Darin beziffert, welcher Beitragsanteil auf die Anwartschaftsversicherung entfällt und welcher auf die sonstigen weitergeführten Tarife.
Mir geht es hier nur um den Teil, der auf die Anwartschaftversicherung entfällt.
Wo kann ich diesen im Formular 2019 eintragen?
Vielen Dank vorab!
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung 2019 und habe alles untergebracht (wobei die Veränderung der Formulare und -Felder im Vgl. zu 2018 zu viel Sucherei geführt hat).
In diesem Zusammenhang auch meine Frage.
2019 wurde ich am 01.03. arbeitslos und wechselte aus diesem Grund aus der PKV in die GKV.
Mit der PKV vereinbarte ich zum einen die große Anwartschaft (35,39 € mtl.) und zum zweiten das Weiterführen meiner anderen Tarife auf Sparflamme (51,97 € mtl.) für den Fall, dass ich die PKV im Rahmen einer neuen Tätigkeit wieder aufleben lassen möchte.
Zum Jahresende erhielt ich zwei Bescheinigungen meiner PKV
1. wie bisher die Bescheinigung nach §10 Abs. 1, Nr. 3 EStG über geleistete Beiträge für PKV und PV für Jan und Feb 2019. Davon habe ich wie gewohnt den Teil angegeben, der auf die Basisabsicherung entfällt.
2. eine weitere Beitragsbescheinigung der Vorsorgeaufwendungen ebenfalls nach §10 Abs. 1, Nr. 3 EStG. Darin beziffert, welcher Beitragsanteil auf die Anwartschaftsversicherung entfällt und welcher auf die sonstigen weitergeführten Tarife.
Mir geht es hier nur um den Teil, der auf die Anwartschaftversicherung entfällt.
Wo kann ich diesen im Formular 2019 eintragen?
Vielen Dank vorab!
Kommentar