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Kosten für Anwartschaftsversicherung - wo für 2019 eintragen?

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    Kosten für Anwartschaftsversicherung - wo für 2019 eintragen?

    Liebes Forum,
    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung 2019 und habe alles untergebracht (wobei die Veränderung der Formulare und -Felder im Vgl. zu 2018 zu viel Sucherei geführt hat).
    In diesem Zusammenhang auch meine Frage.

    2019 wurde ich am 01.03. arbeitslos und wechselte aus diesem Grund aus der PKV in die GKV.

    Mit der PKV vereinbarte ich zum einen die große Anwartschaft (35,39 € mtl.) und zum zweiten das Weiterführen meiner anderen Tarife auf Sparflamme (51,97 € mtl.) für den Fall, dass ich die PKV im Rahmen einer neuen Tätigkeit wieder aufleben lassen möchte.

    Zum Jahresende erhielt ich zwei Bescheinigungen meiner PKV
    1. wie bisher die Bescheinigung nach §10 Abs. 1, Nr. 3 EStG über geleistete Beiträge für PKV und PV für Jan und Feb 2019. Davon habe ich wie gewohnt den Teil angegeben, der auf die Basisabsicherung entfällt.
    2. eine weitere Beitragsbescheinigung der Vorsorgeaufwendungen ebenfalls nach §10 Abs. 1, Nr. 3 EStG. Darin beziffert, welcher Beitragsanteil auf die Anwartschaftsversicherung entfällt und welcher auf die sonstigen weitergeführten Tarife.

    Mir geht es hier nur um den Teil, der auf die Anwartschaftversicherung entfällt.
    Wo kann ich diesen im Formular 2019 eintragen?

    Vielen Dank vorab!
    Zuletzt geändert von Taxy1965; 01.04.2020, 14:25.

    #2
    Soweit -ich sehe die Bescheinigung ja nicht- die Anwartschaftsversicherung auf die Basisabsicherung entfällt, ist die als Basisabsicherung zu erfassen. Ob sich das aus Deiner Bescheinigung ergibt, musst Du selbst sehen, ggf. beim Versicherer nachhaken.

    Das BMF-Schreiben sagt in Tz. 83:


    Bei einer bestehenden Basisabsicherung durch die GKV ist eine zeitgleiche zusätzliche private Krankheitskostenvollversicherung zur Basisabsicherung nicht erforderlich. In diesen Fällen sind bei Pflichtversicherten ausschließlich die Beiträge zur GKV und bei freiwillig Versicherten die höheren Beiträge als Beiträge für eine Basisabsicherung anzusetzen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen ist der Sonderausgabenabzug für Beiträge an eine PKV als Basisabsicherung zu gewähren, wenn zeitgleich eine beitragsfreie Familienversicherung in der GKV gegeben ist. Werden Beiträge zu einer Anwartschaftsversicherung in der PKV neben den Beiträgen zu einer bestehenden Versicherung in der GKV geleistet, sind sowohl die Beiträge zur GKV als auch die Beiträge zur Anwartschaftsversicherung nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 Buchstabe a EStG abziehbar, soweit diese nach Rz. 114 einer Basisabsicherung dienen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Welcher Teil der Anwartschaftsversicherung auf die Basisabsicherung entfällt, sieht man aus der Bescheinigung der Versicherung. Ich hatte schon mal so

      einen Fall bei einem meiner Söhne, wo das Finanzamt leider zunächst nur den ersten Teil des BMF-Schreibens gelesen hatte.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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