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Anlage Unterhalt

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    Anlage Unterhalt

    Hallo zusammen,

    ich habe beim ausfüllen der Anlage Unterhalt auf folgendes Problem gestoßen: ich unterstütze meine Eltern, die im Ausland leben und keine deutsche Identifikationsnummer haben. Bei den Angaben zu unterstützten Person ist die das Feld mit der Identifikationsnummer ein Pflichtfeld. Weiß jemand, was man da eintragen kann bzw. ob man das Feld leer lassen kann und das Formular trotzdem annerkannt wird?

    Vielen Dank im Voraus!
    Zuletzt geändert von Maykin; 01.04.2020, 17:04.

    #2
    Wenn sie keine haben, weil sie ausschließlich im Ausland gelebt haben, dann ist auch keine einzutragen und es ist dann auch kein Pflichtfeld. Das Programm kann das ja anhand Deiner Eintragung in Zeile 4 erkennen.

    Bitte verwende den Begriff "Anlage Unterhalt", denn eine Anlage U gibt es auch, betrifft aber ganz andere Fälle.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Zitat von Maykin Beitrag anzeigen
      Bei den Angaben zu unterstützten Person ist die das Feld mit der Identifikationsnummer ein Pflichtfeld. Weiß jemand ... ob man das Feld leer lassen kann
      Du widersprichst Dich hier. Entweder es ist ein Pflichtfeld, oder man kann es auch leer lassen. Welche Fehlermeldung hast Du denn?

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Du widersprichst Dich hier. Entweder es ist ein Pflichtfeld, oder man kann es auch leer lassen. Welche Fehlermeldung hast Du denn?
        Ich bekomme folgenden Hinweis (siehe Screenshot weiter unten):

        "Auf der Anlage Unterhalt wurden Angaben zur 1. unterstützten Person getätigt, es wurde aber keine Identifikationsnummer der Person angegeben. Voraussetzung für den Abzug der Aufwendungen ist die Angabe der erteilten Identifikationsnummer der unterhaltenen Person in der Steuererklärung des Unterhaltsleistenden, wenn die unterhaltene Person der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Bitte prüfen Sie, ob die Identifikationsnummer der unterhaltenen Person zu ergänzen ist."

        Ein Plichtfeld ist es in dem Sinne, dass laut diesen Hinweis die Angabe einer Identifikationsnummer eine Voraussetzung für den Abzug sei.
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          #5
          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Wenn sie keine haben, weil sie ausschließlich im Ausland gelebt haben, dann ist auch keine einzutragen und es ist dann auch kein Pflichtfeld. Das Programm kann das ja anhand Deiner Eintragung in Zeile 4 erkennen.
          Danke für die Antwort, leider hat das Programm es eben nicht erkannt.

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            #6
            Ein gelber Hinweis sollte aber weiter kein Problem sein, oder?

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