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Fedda

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    Fedda

    Habe Mieteinnahmen aus einer Ferienwohnung(ohne Eigennutzung), mache quartalsweise eine UStVA, muss ich die Mieteinnahmen dort eintragen (Zeile 27) oder erst am Jahresende in der Anlage V?

    #2
    Natürlich musst du eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung in der Umsatzsteuervoranmeldung in jedem Quartal anmelden.

    Auch in der Jahreserklärung müssen die Umsätze enthalten sein! Kleinunternehmer bist du ja offenbar nicht, da du bereits Voranmeldungen abgibst.

    Mit der Anlage V hat das nichts zu tun, die gehört bekanntlich zur Einkommensteuererklärung. Dort sind dann die Jahreswerte anzugeben
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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