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Dauerhafter Umzug von Deutschland nach Spanien (Anlage WA-ESt?)

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    Dauerhafter Umzug von Deutschland nach Spanien (Anlage WA-ESt?)

    Hallo zusammen,

    ich habe in Deutschland bis Ende September 2019 gewohnt und bin zum 01. Oktober nach Spanien (Heimatland) gezogen. Daher hatte ich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit entsprechend 9 (Inland-D) und 3 Monate (Ausland-ES). Diese Einkünfte wurden jeweils in Deutschland und Spanien versteuert.

    Da ich 2019 meinen Wohnsitz über 6 Monate in Deutschland hatte, habe ich so verstanden, dass ich alle meine Einkünfte ("aus der ganzen Welt") in der deutschen Steuererklärung angeben muss, da diese dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

    Ich habe viel Zeit investiert, um zu wissen, welche Anlage ich dafür benötige...ich hatte zuerst die Anlage N-AUS ausgefüllt, aber ich war mir nicht ganz sicher. Jetzt habe ich die Anlage WA-ESt entdeckt, die mir "richtiger" scheint. Ist es tatsächlich so?

    Ich habe folgende Zeile ausgefüllt:
    Zeile 4: Wohnsitz im Inland
    Zeile 6: Einkünfte im Ausland
    Zeile 8 und 9: Nein
    Zeile 18: Wohnsitz im Ausland

    Habe ich sonst andere Felder übersehen, die ich ausfüllen muss?

    Vielen Dank im Voraus.
    Freundliche Grüße,
    DL

    #2
    Die Zeilen 4, 6, 8 und 9 sind richtig. Bitte beachten, dass in Zeile 6 nur Einkünfte in Spanien zu erklären sind.

    Die Einkünfte sind nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln.

    Zeile 18 musst du nur ausfüllen, wenn dein im Hauptvordruck angegebener aktueller Wohnsitz vom Wohnsitz 2019 nach

    der Rückkehr nach Spanien abweicht.


    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank Charlie24,

      in Zeile 6 hatte ich bereits lediglich die Brutto-Einkünfte in Spanien eingetragen. Der Hinweis zu Zeile 18 hatte ich übersehen. Danke!

      Freundliche Grüße,
      DL

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        #4
        in Zeile 6 hatte ich bereits lediglich die Brutto-Einkünfte in Spanien eingetragen.
        Es müssen vom Bruttolohn die Werbungskosten, wie z. B. die Entfernungspauschale abgezogen werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es müssen vom Bruttolohn die Werbungskosten, wie z. B. die Entfernungspauschale abgezogen werden.
          Nochmal vielen Dank!

          Freundliche Grüße,
          DL

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            #6
            Hallo, im Jahr 2019 habe ich sowohl in Spanien (3 Monate) als auch in Deutschland gearbeitet (6 Monate), habe also versteuerte Einkünfte aus beiden Ländern.
            Im Anlage WA-Est, zeile 6 kann man das Bruttolohn von Spanien eintragen aber wo kann man den Beitrag vom Lohnsteuer eintragen?
            Danke im Voraus!

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              #7
              ... aber wo kann man den Beitrag vom Lohnsteuer eintragen?
              Nirgendwo, die Lohnsteuer spielt keine Rolle. Deine Einkünfte sind dein Bruttolohn in Spanien abzüglich der Werbungskosten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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