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Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

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  • reckoner
    antwortet
    AW: Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

    Hallo,

    auf das Problem, dass ein Verlustvortrag u.U. im ersten Jahr verpuffen kann (weil gerade im ersten Jahr häufig nur wenig verdient wird, etwa weil man vielleicht nur ein paar Monate arbeitet) weise ich regelmäßig hin wenn jemand ganz akribisch und für viele Jahre Verluste ansammelt. Oft lohnt sich die Arbeit nicht.


    >>>Da macht es eher Sinn nicht zu arbeiten und den Verlustvortrag erst bei Vollbeschäftigung in Anspruch zu nehmen?

    Auf solche Aussagen antworte ich meist etwas sarkastisch: Es macht noch mehr Sinn niemals zu arbeiten, dann zahlt man auch niemals Einkommensteuern.

    Stefan

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

    Wenn man den Verlustvortrag "schonen" will, darf man nur auf Minijob arbeiten, das ist richtig. Systemgerecht ist das Ganze aber schon, wenn auch im Einzelfall unglücklich. Wer gar nicht arbeitet, zahlt natürlich gar keine Steuern.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

    Zitat von torsten26 Beitrag anzeigen
    Also kann ich nicht vermeiden, dass unterhalb des Grundfreibetrag zusätzlich mein Verlustvortrag verrechnet wird. Widerspricht sich dies nicht etwas. Da macht es eher Sinn nicht zu arbeiten und den Verlustvortrag erst bei Vollbeschäftigung in Anspruch zu nehmen?
    Und was hast du davon? Vielleicht ein gewisse Steuerersparnis. Der Steuertarif beträgt keine 100%.

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  • torsten26
    antwortet
    AW: Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

    Also kann ich nicht vermeiden, dass unterhalb des Grundfreibetrag zusätzlich mein Verlustvortrag verrechnet wird. Widerspricht sich dies nicht etwas. Da macht es eher Sinn nicht zu arbeiten und den Verlustvortrag erst bei Vollbeschäftigung in Anspruch zu nehmen?

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

    Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird abgezogen (sofern es regulär versteuerter Arbeitslohn ist). D. h. der Verlustvortrag wird nur um 500 Euro gemindert. Anders bei pauschal versteuertem Minijob.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

    Das kannst du nicht vermeiden, wobei ich jetzt nicht im Kopf habe, ob der Arbeitnehmer-Pauschbetrag nicht doch bereits vorher abgezogen wird!

    Wenn ein Verlustvortrag festgestellt wurde, besteht Steuererklärungspflicht und die Verrechnung mit positiven Einkünften ist gesetzlich geregelt.

    Gib deine Zahlen ein und schreibe deinen Verlustvortrag in das Formular: Zusätzliche Angaben für die Steuerberechnung, dann siehst du das Ergebnis.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

    Zitat von torsten26 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe während meines derzeitigen Studium ca. 1.500,- EUR in 2018 verdient, somit 7.668,- EUR unter dem Grundfreibetrag. Da ich aus den vorherigen Jahren Verlustvorträge habe, wird dieser Verlustvortrag um die 1.500 EUR reduziert. Wie kann ich vermeiden, dass der Verlustvortrag mit meinem Einkommen 1.500,- um diesen Betrag reduziert wird?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüsse!
    Hallo,

    indem du Werbungskosten geltend machst.
    Die vermindern deine Einkünfte

    Gruß FIGUL

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  • torsten26
    hat ein Thema erstellt Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet.

    Verlustvortrag wir auf Grundfreibetrag verrechnet

    Hallo,

    ich habe während meines derzeitigen Studium ca. 1.500,- EUR in 2018 verdient, somit 7.668,- EUR unter dem Grundfreibetrag. Da ich aus den vorherigen Jahren Verlustvorträge habe, wird dieser Verlustvortrag um die 1.500 EUR reduziert. Wie kann ich vermeiden, dass der Verlustvortrag mit meinem Einkommen 1.500,- um diesen Betrag reduziert wird?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüsse!
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