Hallo zusammen,
ich habe ab September 19 drei Monate lang Trennungsgeld erhalten, welches insgesamt im März 20 versteuert worden ist.
Muss ich das erhaltene Trennungsgeld trotz der Versteuerung im Jahr 20 von den Werbungskosten abziehen und in der Anlage N aufführen?
LG
Simon
ich habe ab September 19 drei Monate lang Trennungsgeld erhalten, welches insgesamt im März 20 versteuert worden ist.
Muss ich das erhaltene Trennungsgeld trotz der Versteuerung im Jahr 20 von den Werbungskosten abziehen und in der Anlage N aufführen?
LG
Simon