Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verpflegungsmehraufwand als Leiharbeiter absetzen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verpflegungsmehraufwand als Leiharbeiter absetzen

    Hallo alle zusammen,

    ist es richtig, dass für Verpflegungsmehraufwand die Arbeitszeit und Hin- und Rückfahrt berechnet werden? Wie sieht es mit Pausenzeiten aus? Zählen diese dazu oder werden diese abgezogen?

    Reicht es aus, wenn man als Leiharbeiter dem Finanzamt gegenüber dies mit den Tätigkeitsnachweisen beweisen kann?

    LG

    susi2604

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand als Leiharbeiter absetzen

    Es zählt die Abwesenheitszeit, nicht die Arbeitszeit!

    Wenn man als Leiharbeiter nicht dauerhaft zugeordnet war, reicht es in der Regel, die Anzahl der Tage, beschränkt auf die ersten 3 Monate an der gleichen Tätigkeitsstätte, zu erklären.

    Wenn das Finanzamt dazu Belege will, wird es diese anfordern.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verpflegungsmehraufwand als Leiharbeiter absetzen

      Vielen Dank für deine schnelle Antwort.

      Habe ich das jetzt richtig verstanden, ich verlasse 6 Uhr meine Wohnung und bin ca. 15.30 Uhr wieder zu Hause. Diese gesamte Zeit zählt als Abwesenheit? Die gesetzliche Pause dazwischen ist nicht relevant.

      Der Tätigkeitsnachweis beinhaltet ja nur die reine Arbeitszeit. Wie weise ich dann die erforderlichen Fahrzeiten nach? Den einfachsten Weg über Google Maps?


      Ich verstehe auch das Thema mit den Fahrtkosten nicht.

      Ich habe im Juni 2017 einen unbefristeten Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma unterschrieben. Von Juni 2017-Dezember 2017 war mein erster Einsatz bei einem Kunden. Dieser Einsatz wurde nicht verlängert. War dann von Januar 2018-Oktober 2018 bei einem anderen Kunden eingesetzt, wo ich dann ab 01.11.2018 fest eingestellt wurde.

      Im Arbeitsvertrag der Zeitarbeitsfirma steht folgendes:

      Die Mitarbeiterin wird in der unterzeichneten Niederlassung als Kaufmännische Angestellte eingestellt.

      Die Mitarbeiterin wird an verschiedenen Orten bei Kunden des Arbeitgebers als Zeitarbeitnehmer eingesetzt. Die Einzelheiten der Tätigkeit werden der Mitarbeiterin in Form einer Einsatzinformation mitgeteilt.

      Kann ich somit die Fahrten zum Entleihbetrieb von Januar 2018-Oktober 2018 mit der Dienstreisepauschale absetzen oder nur mit der Entfernungspauschale?
      Zuletzt geändert von susi2604; 23.07.2019, 15:53.

      Kommentar


        #4
        AW: Verpflegungsmehraufwand als Leiharbeiter absetzen

        Du hast das richtig verstanden!

        Bei einer Tätigkeit, die als Auswärtstätigkeit eingestuft ist, kann bei einer Abwesenheitszeit von mehr als 8 Stunden ein pauschaler Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden.

        Ein Routenplaner reicht zum Nachweis der Fahrzeit, wobei man die Fahrzeit grob auch über die Entfernungskilometer schätzen kann.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Verpflegungsmehraufwand als Leiharbeiter absetzen

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Bei einer Tätigkeit, die als Auswärtstätigkeit eingestuft ist, kann bei einer Abwesenheitszeit von mehr als 8 Stunden ein pauschaler Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden.
          Ist denn bei mir der Fall, dass ich eine Auswärtstätigkeit hatte?

          Also kann ich die Fahrtkosten mit Hin- und Rückweg absetzen und Verpflegungsmehraufwand dazu?

          Kommentar


            #6
            AW: Verpflegungsmehraufwand als Leiharbeiter absetzen

            Die Einzelheiten der Tätigkeit werden der Mitarbeiterin in Form einer Einsatzinformation mitgeteilt.
            Ob eine Auswärtstätigkeit vorlag, hängt davon ab, was genau in der Einsatzinformation stand.

            - - - Aktualisiert - - -

            Nachtrag:

            Wenn du noch verraten würdest, mit welcher Anwendung die Steuererklärung erstellt wird, könnte ich das Thema in ein passendes Unterforum verschieben.

            Hier im Unterforum für Fragen zum Elster Anwenderforum ist es sicher falsch platziert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Verpflegungsmehraufwand als Leiharbeiter absetzen

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

              Wenn du noch verraten würdest, mit welcher Anwendung die Steuererklärung erstellt wird, könnte ich das Thema in ein passendes Unterforum verschieben.

              Hier im Unterforum für Fragen zum Elster Anwenderforum ist es sicher falsch platziert.
              Sorry, hatte ich leider zu spät gemerkt.

              Ich möchte das Elster-Formular nutzen.

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Ob eine Auswärtstätigkeit vorlag, hängt davon ab, was genau in der Einsatzinformation stand.
              In der Einsatzinformation steht mein Name drin, bei welcher Firma ich mich melden sollte mit Datum/Uhrzeit, wann der Einsatz begann. Dann die Tätigkeitsbeschreibung, geforderte Qualifikation für diese Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit, Art der Zeiterfassung, Einsatzendedatum ist offen, also keine Angabe.

              Bei Einsatzvereinbarungen steht auch nichts weiter.

              Dann steht nur noch:

              Mit dieser Einsatzinformation wurde ich darüber informiert, bei oben genannten Kunden als Leiharbeitnehmer tätig zu werden.

              Kommentar


                #8
                AW: Verpflegungsmehraufwand als Leiharbeiter absetzen

                Eine nicht dauerhafte Zuordnung liegt nur dann vor, wenn der Einsatz beim Kunden von Anfang an auf weniger als 48 Monate befristet ist.

                Da das alles Steuerrecht ist, und hier keine Einzelfallberatung erlaubt ist, musst du dich anhand der Beispiele in dem nachstehend verlinkten Schreiben selbst schlau machen:

                Ab Seite 8 (Randnummer 13 ff) wird das Thema der dauerhaften Zuordnung behandelt:

                https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=4
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Verpflegungsmehraufwand als Leiharbeiter absetzen

                  Habe ich mir schon einmal durchgelesen, muss aber zugeben, dass es nicht leicht verständlich ist. Ein Lohnsteuerhilfeverein konnte mir leider auch nicht wirklich weiterhelfen.

                  Trotzdem danke.

                  Nehmen wir an, ich setze die Kosten in der Steuererklärung falsch ab, da ich es nicht wirklich verstehe, kann mir das Finanzamt dann Betrug unterstellen?

                  Noch einmal kurz zum Verpflegungsmehraufwand:

                  Wenn ich jetzt in den ersten drei Monaten nicht jeden Arbeitstag über 8 Stunden abwesend war, da Arbeit nach Auftragslage stattfand, kann ich auch einzelne Tage absetzen von diesen drei Monaten?
                  Zuletzt geändert von susi2604; 23.07.2019, 17:18.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Verpflegungsmehraufwand als Leiharbeiter absetzen

                    Zitat von susi2604 Beitrag anzeigen
                    Habe ich mir schon einmal durchgelesen, muss aber zugeben, dass es nicht leicht verständlich ist. Ein Lohnsteuerhilfeverein konnte mir leider auch nicht wirklich weiterhelfen.

                    Trotzdem danke.

                    Nehmen wir an, ich setze die Kosten in der Steuererklärung falsch ab, da ich es nicht wirklich verstehe, kann mir das Finanzamt dann Betrug unterstellen?

                    Noch einmal kurz zum Verpflegungsmehraufwand:

                    Wenn ich jetzt in den ersten drei Monaten nicht jeden Arbeitstag über 8 Stunden abwesend war, da Arbeit nach Auftragslage stattfand, kann ich auch einzelne Tage absetzen von diesen drei Monaten?
                    Hallo,

                    statt 63 Arbeitstage, weil 90 hast du doch nicht in 3 Monaten gibst du halt die richtige Zahl an, steht auch so im Formular

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X