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Grenzgänger nach Österreich, Angabe Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderung

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    Grenzgänger nach Österreich, Angabe Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderung

    Hallo Forum,

    die Frage steht eigentlich schon im Titel. Weiß jemand ob man als Grenzgänger nach Österreich die Arbeiterkammerumlage und die Wohnbauförderung in der Steuererklärung angeben kann?

    Danke für eure Antworten, viele Grüße.
    Zuletzt geändert von Trisol; 23.07.2019, 13:58.

    #2
    AW: Grenzgänger nach Österreich, Angabe Arbeiterkammerumlage und Wohnbauförderung

    Die Arbeiterkammerumlage könnte ein Beitrag zu einem Berufsverband sein, aber das ist Steuerrecht und kein Thema der elektronischen Steuererklärung.

    Bei Wohnbauförderung muss ich passen, weil ich nicht weiß, was genau gemeint ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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