Hallo alle zusammen,
da im Dezember 2017 ein Einsatz beim Kunden endete und es nicht sofort einen neuen Folgeeinsatz gab, musste ich neun Tage Freizeitausgleich zur Überbrückung nehmen.
Der neue Einsatz begann dann am 15. Januar 2018.
Muss ich bezüglich des Freizeitausgleiches etwas bei der Steuererklärung beachten?
da im Dezember 2017 ein Einsatz beim Kunden endete und es nicht sofort einen neuen Folgeeinsatz gab, musste ich neun Tage Freizeitausgleich zur Überbrückung nehmen.
Der neue Einsatz begann dann am 15. Januar 2018.
Muss ich bezüglich des Freizeitausgleiches etwas bei der Steuererklärung beachten?
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