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EÜR: Gewinn < Grundfreibetrag - trotzdem steuerpflichtig aufgeführt?

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    EÜR: Gewinn < Grundfreibetrag - trotzdem steuerpflichtig aufgeführt?

    Hi, ich hab 2019 unter 9.168 EUR Gewinn gemacht.
    Nun bin ich gerade mit meiner EÜR fertig und sehe, dass in Zeile 107 der Betrag trotzdem unter "Steuerpflichtiger Gewinn/Verlust" aufgeführt wird.
    Hab ich meine Einkünfte ggf. falsch eingetragen? Oder wird der Grundfreibetrag erst bei der Bearbeitung hinzugezogen?

    Liebe Grüße,
    sala

    #2
    Vielleicht hast Du ja noch Arbeitnehmereinkünfte? Oder ein zweites Gewerbe? Arbeitslosengeld?

    Egal, Gewinn ist Gewinn. Der Grundfreibetrag wird bei der Berechnung der Einkommensteuer natürlich berücksichtigt, auf ein zu versteuerndes Einkommen von 9.000 Euro werden keine Steuern anfallen, wenn es keine Einkommensersatzleistungen gibt.

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      #3
      Der Grundfreibetrag wird erst bei der Steuerberechnung abgezogen. Das Ergebnis der EÜR wird ja übertragen in die Anlage S Anlage G.

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        #4
        In der EÜR wird nur der Gewinn bzw. Verlust ermittelt, ob Steuern anfallen, ergibt sich erst aus der Einkommensteuererklärung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen lieben Dank!

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