Ja eine eigene Tabelle habe ich auch - Elster hat mich verwirrt! Danke Dir Charlie24! Du hast meinen Tag gerettet ... Jetzt macht der Satz "Berücksichtigen aus dem Jahr xy" auch endlich Sinn!
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Anlage V - Erhaltungsaufwand
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X
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Hallo Charlie24,
das ist alles super erklärt. Es war sehr informativ und hat mir weitergeholfen.
Jetzt habe ich noch die Frage:
Ich verteile den Erhaltungsaufwand auf 5 Jahre. Der Anteil der Handwerkerleistungen - Haushaltsnahe Aufwendungen wird dann entsprechend auch auf 5 Jahre verteilt?
Viele Grüße
Susanne
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Der Anteil der Handwerkerleistungen - Haushaltsnahe Aufwendungen wird dann entsprechend auch auf 5 Jahre verteilt?
Für den eigengenutzten Teil muss die Steuerermäßigung im Jahr der Zahlung in Anspruch genommen werden, da ist nichts
zu verteilen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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