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Anlage V - Erhaltungsaufwand

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    #16
    Ja eine eigene Tabelle habe ich auch - Elster hat mich verwirrt! Danke Dir Charlie24! Du hast meinen Tag gerettet ... Jetzt macht der Satz "Berücksichtigen aus dem Jahr xy" auch endlich Sinn!

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      #17
      Hallo Charlie24,
      das ist alles super erklärt. Es war sehr informativ und hat mir weitergeholfen.
      Jetzt habe ich noch die Frage:
      Ich verteile den Erhaltungsaufwand auf 5 Jahre. Der Anteil der Handwerkerleistungen - Haushaltsnahe Aufwendungen wird dann entsprechend auch auf 5 Jahre verteilt?
      Viele Grüße
      Susanne

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        #18
        Der Anteil der Handwerkerleistungen - Haushaltsnahe Aufwendungen wird dann entsprechend auch auf 5 Jahre verteilt?
        Bei Einkünften aus Vermietung spielt die Steuerermäßigung nach § 35a EStG für den vermieteten Anteil keine Rolle.

        Für den eigengenutzten Teil muss die Steuerermäßigung im Jahr der Zahlung in Anspruch genommen werden, da ist nichts

        zu verteilen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Danke. Klar, ich hatte ganz vergessen, dazu zu schreiben, dass es teilvermietet ist. Okay, jetzt weiß ich, wie ich es eintragen muss. Perfekt!
          Viele Grüße
          Susanne

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