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Rechtsform des Betriebs...?

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    Rechtsform des Betriebs...?

    Hallo zusammen!

    Ich bin fotograf, ich habe letztes Jahr meine Kleingewerbe gegründet. Welche rechsform habe ich als Fotograf? Oder wo kann ich das herausfinden?

    Danke im voraus!
    Liebe Grüße Leon Kiss

    #2
    Hallo Foto Leki,

    wenn du deine Tätigkeit als Gewerbe angemeldet hast -> bist du ein Einzelgewerbetreibender dann kommt dein Gewinn in die Anlage G
    oder du bist freiberuflich tätig dann kommt der Gewinn in die Anlage S.

    Tschüß

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      #3
      Wobei freiberuflich wohl nur für Fotografen in Betracht kommt, die die Fotografie ausschließlich als Künstler betreiben. Wer Auftragsfotos macht, z. B.

      bei Hochzeiten, betreibt ein Gewerbe.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo,

        Künstler oder Gewerbe?
        Das liegt im Auge des Betrachters

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Nach meiner Erfahrung sind auch viele Gewerbetreibende Künstler ... vor allem Lebenskünstler, wenn man sich den erwirtschafteten Gewinn ansieht.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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            #6
            Ich habe eine Kleingewerbe, also ich denke es ist eine Gewerbe, Ich fotografiere Hochzeiten, Taufe, Events... Ich habe Größe Auswahl, dass wegen ich weiß nicht was soll ich wählen. Soll Ich die "Sonstiger Einzelgewerbetreibender" wählen?

            Steuer.jpg

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              #7
              Zitat von Foto Leki Beitrag anzeigen
              Ich habe eine Kleingewerbe, also ich denke es ist eine Gewerbe, Ich fotografiere Hochzeiten, Taufe, Events... Ich habe Größe Auswahl, dass wegen ich weiß nicht was soll ich wählen. Soll Ich die "Sonstiger Einzelgewerbetreibender" wählen?

              Steuer.jpg
              Im Zweifel würde ich "sonstige natürliche Person" wählen. Meine Meinung!
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                Warum sollte Sonstiger Einzelgewerbetreibender nicht passen? Warum bestehen Zweifel?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Danke für alle Antworten! Ich habe mich zu Sonstiger Einzelgewerbetreibender entseiden, das klingt mir logisch. Das ist meine erste mal dass ich mache Steuererklärung für meine Gewerbe und ich bin total unsicher in alles, aber ich möchte es lernen, nach erste mal es ist viel leichter... So wie bei ***

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