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Wo trage ich die Kosten für mein Abitur ein?

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    Wo trage ich die Kosten für mein Abitur ein?

    Hallo,

    ich mache zur Zeit das Abitur bei einer Fernschule nach und muss monatlich Studiengebühren bezahlen. Habe sehr vage gelesen, dass man diese Kosten absetzen kann. Jedoch gibt es tausend Meinungen darüber, ob unter Werbungskosten oder Sonderkosten. Worunter fällt es jetzt wirklich?

    Die jweiligen Anlagen habe ich auch meiner Einkommenserklärung beigefügt, um zu schaun, wo ich die Kosten geltend machen kann, mir erschließt sich aber überhaupt nicht, wo ich die jetzt eintragen soll.

    Ich wäre für Rat sehr dankbar!

    #2
    Aufwendungen zur Erlangung eines allgemeinen Schulabschlusses sind als Kosten der privaten Lebensführung grundsätzlich steuerlich nicht abzugsfähig.

    Ist aber kein ELSTER Problem sondern Steuerrecht und somit kein Thema hier fürs Forum.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      Aufwendungen zur Erlangung eines allgemeinen Schulabschlusses sind als Kosten der privaten Lebensführung grundsätzlich steuerlich nicht abzugsfähig.
      Bei dem Thema Fernabitur eines Erwachsenen werden ganz unterschiedliche Auffassungen vertreten, das betrifft aber wie richtig bemerkt, Steuerrecht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Falls die Kosten über dem Betrag für Sonderausgaben liegen, dann würde ich die Kosten die Anlage N ansetzen.
        Allerdings muss eine entsprechende Begründung vorhanden sein.

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