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Haushaltnahe Dienstleistungen - Handwerkerleistungen

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    Haushaltnahe Dienstleistungen - Handwerkerleistungen

    Haushaltnahe Dienstleistungen - Handwerkerleistungen
    Vorab: Das ist hier mein erster Versuch der ESt-Erklärung mit Elster. Ich bitte um Nachsicht.
    Als Mieter in einem Mehrfamilienhaus habe ich die entsprechenden Handwerker-Beträge aus der Hausgeldabrechnung meines Vermieters in den Vordruck "Haushaltsnahe Beschäftigungen - Handwerkerleistungen" in Zeile 6 eingetragen. Nun soll ich die "Höhe der Lohnanteile, Maschinen- und Fahrtkosten, Umsatzsteuer" eintragen. Die liegen mir nicht vor, ich wüsste auch die Quelle nicht. Jetzt komme ich nicht weiter, das Formular ist rot blockiert.
    Für eine nachvollziehbare Hilfe wäre ich wirklich sehr dankbar!
    Den helfenden Freunden wünsche ich gesunde, ruhige Ostern!
    Werner-Bernard
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 08.04.2020, 17:51. Grund: Titel geändert

    #2
    Sind die Beträge in der Nebenkostenabrechnung als Handwerkerleistungen gekennzeichnet? Dann kannst Du davon ausgehen,dass der Anteil der Löhne etc. daran 100 % beträgt.

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      #3
      Das heißt im Ergebnis, dass bei den Handwerkerrechnungen in beiden Spalten der gleiche Betrag einzutragen ist.

      Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen gibt es nur eine Spalte.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo Charlie, ich hoffe, dass Dich diese Antwort erreicht.
        Erst einmal: DANKE! Du bist der mit der alleinigen Antwort auf mein Problem. Wenn Du aber über 18.000 Beiträge geschrieben hat, dann bin ich mir sicher, dass mir Dein Rat helfen wird. Außerdem meinen Respekt zu derart viel Hilfsbereitschaft - alle Achtung!!
        Ich werde Deinen Ratschlag realisieren und sehen, was geht.
        Bleibe gesund, frohe Ostern
        Werner

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          #5
          Tut mir dann leid, wenn Du mit meiner Antwort nichts anfangen konntest. Die war eigentlich eindeutig!

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            #6
            Hallo L.E.Fant,
            kaum den ersten Kontakt - schon ins Fettnäpfchen getreten. Das tut mir wirklich sehr leid, ich entschuldige mich ganz herzlich. Bei dem Beitrag von mir (uns) wusste die linke nicht, was die rechte tat. Völlige Nervosität, geschuldet dem ersten Umgang mit Elster in der Familie
            Selbstverständlich bin ich um jeden Rat dankbar, natürlich auch von Deinem!!! Er war ja weiß Gott nicht zu verwerfen.
            Können wir bitte die Friedenspfeife anzünden???
            Alles Gute, Gesundheit und ein geruhsames Osterfest
            Werner

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              #7

              Also gut, dann fühl ich mich jetzt genügend gewürdigt

              Eine Pfeife wird meiner Gesundheit nicht mehr förderlich sein, aber ich zieh mal leer durch.

              Euch auch schöne Feiertage. Grüße an Bernhard

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                #8
                Hallo Charlie 24, hallo L.E.Fant,
                ES HAT ALLES GEKLAPPT; nu isses Amt der Finanzen an der Reihe.
                Werner (88)

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                  #9
                  Formular nimmt Eintrag nicht an
                  Als blutiger Neuling bekam ich gerade die erste Unklarheit beseitigt, nun bitte ich schon wieder um die Hilfe der Experten.
                  Im Formular N, auf der ersten Seite "Lohnsteuerbescheinigung 2019" müsste ich in der Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) den Wert aus der Bescheinigung meines ehemaligen Arbeitgebers übernehmen und eintragen. Die Antwort des Formulars: Es lässt sich kein Eintrag vornehmen, der Wert kann nicht eingetragen werden, sondern wird leer mit einer Fehlermeldung (Es fehle ein Eintrag!) rot hinterlegt. Und schon komme ich nicht weiter; denn ich kann als blutiger Neuling (s.o.) nicht erkennen, welchen Fehler ich gemacht habe oder was ich übersehen habe.
                  Ich hoffe sehr, dass mir Experten erklären können, wo der Fehler liegt/lag und wie ich jetzt weiter verfahren soll.
                  Dank und freundliche Ostergrüße an alle, die mir helfen können.
                  werner-bernhard



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                    #10
                    Warum sollst du hier nichts eintragen können? Tipp einfach die Zahlenwerte aus deiner Lohnsteuerbescheinigung ab.

                    Fall keine Steuern einbehalten wurden, gibst du bei den Steuern 0,00 an
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo Charlie 24,
                      "Ein blindes Huhn findet auch manchmal ein Korn"
                      Einfach herumgespielt, versucht da und dort und . . . siehe da:
                      Als ich die "Plausibilitätsprüfung" angeklickt hatte, verschwand das rot in der Tabelle, ich konnte ohne Probleme meine Werte eintragen, musste nur dieses Prozedere bis an das Tabellenende mi 00,00-Einträgen fortsetzen; und nun ist wohl alles im Lot. Mir werden nur die buntesten 16 Fehler gemeldet, die mich aber im Moment nicht ärgern sollten.
                      Du als Fachmann wirst Dir sicher erklären können, was das blinde Huhn für ein Korn gefunden hatte. Gleichwohl vielen Dank für den guten Willen, aber es htte WIRKLICH nicht funktioniert.
                      Freundliche Ostergrüße

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                        #12
                        ich konnte ohne Probleme meine Werte eintragen, musste nur dieses Prozedere bis an das Tabellenende mit 00,00-Einträgen fortsetzen; und nun ist wohl alles im Lot.
                        Das sollte man eigentlich nicht machen, damit kann man nämlich zusätzliche Fehlermeldungen produzieren.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Hallo,

                          die zusätzlichen Fehlermeldungen wurden schon erzeugt
                          Zitat: Mir werden nur die buntesten 16 Fehler gemeldet, die mich aber im Moment nicht ärgern sollten.

                          Gruß FIGUL
                          Gruß FIGUL

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