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Anlage N - Berechnung des tatsächlichen Nutzungswertes Firmen-PKW

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    Anlage N - Berechnung des tatsächlichen Nutzungswertes Firmen-PKW

    Guten Tag,

    ich möchte mit diesem Beitrag nur herausfinden, ob ich richtig gehandelt habe oder ich nachbessern muss:

    Ich habe von meinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt den ich mehr beruflich als privat benutze.

    ich habe dieses Forum schon durchstöbert um herauszubekommen, wie ich die Differenz zwischen den pauschalen Nutzungswert des Fahrzeuges und des tatsächlichen Nutzungswertes herausbekomme. Habe diese Formel hier gefunden: Gesamtkosten des Fahrzeuges (inkl. Umsatzsteuer x privat gefahrene Kilometer / Gesamtfahrleistung des Jahres.

    Rechne ich das aus, komme ich auf auf einen Wert von 2512 Euro. Der pauschal versteuerte Betrag laut Lohnsteuerabrechnung liegt bei 3600 Euro im gesamten Jahr. Ich habe also eine Differenz von 1088 Euro die zu viel besteuert wurden.

    Ich habe gelesen, dass ich diese Differenz einfach in der Anlage N vom Jahresbruttpgesamtlohn abziehe, da dieser ja zu viel besteuert wurde. Den korrigierten Bruttojahreslohn trage ich einfach ein.

    Ist mein Vorgehen so korrekt oder habe ich etwas übersehen? Was braucht das Finanzamt noch? Muss ich z.B. noch eine Anlage mit meiner Berechnung anhängen inklusive der Fahrzeugkosten?

    Danke für Eure Hilfe.




    #2
    Führst du ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch? Ohne Fahrtenbuch geht das mit dem Ansatz der tatsächlichen Kosten nämlich nicht.

    Du wirst beim Finanzamt die tatsächlichen Kosten belegen müssen, auch das Fahrtenbuch wird normalerweise geprüft.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,
      erst einmal Danke für Deine Antwort.
      Ja, ich habe 2019 ordnungsgemäß und vollständig ein Fahrenbuch geführt. Daraus resultieren auch die Berechnungen des tatsächlichen Fahrzeugsnutzens (private vs. berufliche Fahrten). Von meiner Firma habe ich auch eine Kostenaufstellung des Fahrzeuges bekommen, diese ist ebenfalls in die in meinem ersten Beitrag in die dortige Formel eingeflossen.
      Ich könnte dem Finanzamt somit auf Anfrage Beides schicken.

      Die Frage ist, wo ich die tatsächlichen Kosten einfließen lassen und die pauschalen abziehe. Wie geschrieben hatte ich es so verstanden, dass ich hier einfach in Anlage N mein Jahresbruttogehalt anpasse. Die Frage bleibt ebenfalls, ob ich hier auch das Finanzamt informieren muss DASS ich es gemacht habe.

      VG

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        #4
        Du musst das Jahresbrutto kürzen, das ist richtig. Meiner Meinung nach ist es sinnvoll, in solchen Fällen die Belege von Anfang an einzureichen, sonst musst

        du in Zeile 40 des Hauptvordrucks Angaben zu dem Thema machen. Angefordert werden die Belege nach meiner Erfahrung ja ohnehin.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke Dir.
          Ich würde dann zumindest schon mal die Jahreskosten des Fahrzeuges einscannen und als Anhang elektronisch beifügen (mache die Steuererklärung über das ELSTER Portal), ebenso ein formloses Schreiben, dass ich meinen Bruttojahreslohn angeglichen habe. Das Fahrtenbuch fordert das Finanzamt ja gesondert an.

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            #6
            ... und als Anhang elektronisch beifügen
            Was noch nicht funktioniert!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Da ich bisher immer mit dem Programm ELSTER meine Erklärung eingereicht habe und nicht über das Portal meine Frage hier: muss man, wie bei dem Programm, trotz elektronischer Übertragung die Erklärung trotzdem zusätzlich ausdrucken und zur Berarbeitung an das Finanzamt schicken? Wenn dem so ist könnte ich ja hier die gefragten Belege beifügen nebst Fahrtenbuch.
              Danke für Deine Hilfe.

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                #8
                In Mein ELSTER wird nichts ausgedruckt, da dort generell authentifiziert übermittelt wird.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Man kann mit Zertifikaten arbeiten, habe ich damals aber nie gemacht. Ich habe es elektronisch übermittelt und musste dann (damit es überhaupt bearbeitet wird), das Ganze noch einmal per Post hinschicken. Auf diesem Weg habe ich auch die ganzen Belege mitgeschickt.

                  Die Frage ist: Wann und wie und wohin muss ich Fahrtenbuch und Fahrzeugjahreskostenbeleg und meine Berechnung hinschicken? Direkt an das Finanzamt? Oder erst wenn es angefordert wird? Das Finanzamt muss ja irgendwie mitgeteilt bekommen, dass ich meinen Jahresbruttolohn aufgrund der und der Rechnung abgeändert habe.

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                    #10
                    Bei ElsterFormular konnte bzw. kann man sich entscheiden, ob man mit Zertifikat übermittelt oder nicht. Wer den Bescheinigungsabruf genutzt hat,

                    musste seit letztem Jahr auch bei ElsterFormular mit Zertifikat übermitteln, die komprimierte Steuererklärung war dann nicht mehr auswählbar.

                    Bei Mein ELSTER loggt man sich ja mit dem Zertifikat ein, deshalb stellt sich die Frage nach der Übermittlung mit Zertifikat dort nicht.

                    Belege schickt man unter Angabe der Steuernummer und der 11-stelligen persönlichen ID direkt an das Finanzamt. Künftig wird man Belege

                    auch direkt in Mein ELSTER hochladen können. Vor November 2020 wird das aber nicht möglich sein. da die nachgelagerten Systeme dafür erst

                    noch entsprechend programmiert werden müssen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Besten Dank für all Deine Antworten und Hilfen.
                      Viele Grüße

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