Zitat von Frank Sinatra
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Nicht mehr möchte das FA wissen. Also wird es ein kurzer Mehrzeiler der Art "Ich habe meine Selbständigkeit einfach aufgegeben. Betriebsvermögen lag nicht vor. Veräußerungen oder Übergabeverträge fanden nicht statt." tun, da kommen dann beim FA, so Schriftstücke noch nicht standarmäßig gescannt werden, zwei Löcher rein, und irgendwann wird ein Mitarbeiter, der sich für diese Tätigkeit dafür qualifiziert hat, dass er für nichts anderes zu gebrauchen war, das Blatt im Rahmen der Umstellung auf elektronische Akten scannen dürfen, bevor er es in den Reißwolf tut.
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