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Steuerberechnung glaubhaft?

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    Steuerberechnung glaubhaft?

    Guten Tag!

    Ich habe eine Steuererklärung gemacht und diese nun probehalber einmal durchrechnen lassen. Dabei berechnet ElsterFormular eine Steuerrückzahlung von rund 352 €. Wenn Ich mir das Ganze jedoch nocheinmal genauer anschaue finde Ich das recht fraglich, denn meine einzigen Werbungskosten in diesem Jahr waren Entfernungskosten von 364 € (ich war also unter dem Arbeitnehmerpauschbetrag). Das Programm rechnet folgendermaßen:

    Einbehaltene Lohnsteuer des Jahres waren laut Lohnsteuerbescheid 2.868€ bei einem Bruttoarbeitslohn von 25.434€
    Nach Abzügen von Arbeitsnehmerpauschbetrag und abziehbaren Aufwendungen (Altersvorsorge, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) verringert sich das zu versteuernde Einkommen auf 20.254€ und die Lohnsteuer somit auf 2.534€
    => + Soli macht das die Differenz der oben genannten 352€.

    Nun dachte Ich aber, dass das Finanzamt diese Abzüge, die mir das Programm gemacht hat (Arbeitnehmerpauschbetrag, abziehbare Aufwendungen), selber schon mit einberechnet. Wurde diese Abzüge durch ElsterFormular also doppelt angewendet oder kann Ich tatsächlich mit der prophezeiten Steuerrückzahlung rechnen?

    Liebe Grüße

    #2
    Dein Lohnsteuerabzug 2019 war offensichtlich zu hoch.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die fixe Antwort! Also im Klartext bedeutet das: Sofern meine Angaben in ElsterFormular richtig sind kann ich mit einer Steuerrückzahlung von 352€ rechnen?

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        #4
        Ja, auf den Euro genau habe ich das jetzt aber nicht nachgerechnet.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo hundabui,

          hast du vielleicht nicht das volle Jahr gearbeitet? Oder den Job gewechselt? Das wären nämlich zwei Gründe für eine zu hohe Lohnsteuer.

          Nun dachte Ich aber, dass das Finanzamt diese Abzüge, die mir das Programm gemacht hat (Arbeitnehmerpauschbetrag, abziehbare Aufwendungen), selber schon mit einberechnet.
          Meist du nicht eher den Arbeitgeber?
          Da ist es nämlich wirklich so, in der Lohnabrechnung sind der Werbungskostenpauschbetrag und auch die Sonderausgaben (Sozialversicherungsbeiträge) enthalten, genau gesagt sind sie in die Lohnsteuertabelle eingerechnet.
          Elster - und auch das Finanzamt - rechnet hingegen mit einer anderen Tabelle (der Einkommensteuertabelle), und dort sind die beiden Dinge nicht inkludiert und müssen daher vorher abgezogen werden (das nennt sich dann "zu versteuerndes Einkommen", oder auch kurz zvE).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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