Guten Tag!
Ich habe eine Steuererklärung gemacht und diese nun probehalber einmal durchrechnen lassen. Dabei berechnet ElsterFormular eine Steuerrückzahlung von rund 352 €. Wenn Ich mir das Ganze jedoch nocheinmal genauer anschaue finde Ich das recht fraglich, denn meine einzigen Werbungskosten in diesem Jahr waren Entfernungskosten von 364 € (ich war also unter dem Arbeitnehmerpauschbetrag). Das Programm rechnet folgendermaßen:
Einbehaltene Lohnsteuer des Jahres waren laut Lohnsteuerbescheid 2.868€ bei einem Bruttoarbeitslohn von 25.434€
Nach Abzügen von Arbeitsnehmerpauschbetrag und abziehbaren Aufwendungen (Altersvorsorge, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) verringert sich das zu versteuernde Einkommen auf 20.254€ und die Lohnsteuer somit auf 2.534€
=> + Soli macht das die Differenz der oben genannten 352€.
Nun dachte Ich aber, dass das Finanzamt diese Abzüge, die mir das Programm gemacht hat (Arbeitnehmerpauschbetrag, abziehbare Aufwendungen), selber schon mit einberechnet. Wurde diese Abzüge durch ElsterFormular also doppelt angewendet oder kann Ich tatsächlich mit der prophezeiten Steuerrückzahlung rechnen?
Liebe Grüße
Ich habe eine Steuererklärung gemacht und diese nun probehalber einmal durchrechnen lassen. Dabei berechnet ElsterFormular eine Steuerrückzahlung von rund 352 €. Wenn Ich mir das Ganze jedoch nocheinmal genauer anschaue finde Ich das recht fraglich, denn meine einzigen Werbungskosten in diesem Jahr waren Entfernungskosten von 364 € (ich war also unter dem Arbeitnehmerpauschbetrag). Das Programm rechnet folgendermaßen:
Einbehaltene Lohnsteuer des Jahres waren laut Lohnsteuerbescheid 2.868€ bei einem Bruttoarbeitslohn von 25.434€
Nach Abzügen von Arbeitsnehmerpauschbetrag und abziehbaren Aufwendungen (Altersvorsorge, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) verringert sich das zu versteuernde Einkommen auf 20.254€ und die Lohnsteuer somit auf 2.534€
=> + Soli macht das die Differenz der oben genannten 352€.
Nun dachte Ich aber, dass das Finanzamt diese Abzüge, die mir das Programm gemacht hat (Arbeitnehmerpauschbetrag, abziehbare Aufwendungen), selber schon mit einberechnet. Wurde diese Abzüge durch ElsterFormular also doppelt angewendet oder kann Ich tatsächlich mit der prophezeiten Steuerrückzahlung rechnen?
Liebe Grüße
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