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Kind im Übergang vom 24. zum 25. Lebensjahr

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    Kind im Übergang vom 24. zum 25. Lebensjahr

    Hallo zusammen, ich habe Fragen zum korrekten Ausfüllen der Anlagen Kind und Unterhalt
    • Steuererklärung für das Jahr 2019
    • Kind wird am 1.3.2019 25 Jahre alt, Kind wohnt im gesamten Jahr 2019 auswärts (in 2 WG's)
    • d.h. Anlage Kind gilt für den Zeitraum 1.1. - 28.2.
      • für 2 Monate KInderfreibetrag von 2 x 194€ = 384 € eingetragen
    • d.h. Anlage Unterhalt gilt für den Zeitraum 1.3. - 31.12
    meine Fragen:
    • Wie und wo trage ich in welcher Höhe die von mir getragenen KV/PV-Beiträge ein ?
      • 1/6 Anlage Kind und 5/6 Anlage Unterhalt ?
      • oder alles in Anlage Kind ?
      • oder alles in Anlage Unterhalt ?
    weiterer Sachverhalt: das Kind (Student) hat 2019 gearbeitet.
    die Bezüge sind in Z45/46 der Anlage Unterhalt einzutragen

    meine Fragen
    • sind dort die gesamten Bezüge für das Jahr 2019 einzutragen?
    • oder nur 5/6 der Bezüge?
    • oder genau ausgerechnet für die Monate 3-12/2019
    weiterer Sachverhalt: das Kind (Student) ist am 1.5. umgezogen

    meine Fragen:
    • müssen 2 Anlagen Unterhalt für verschiedene Adressen erstellt werden ?
    • und dann nochmal alles weiter aufgeteilt werden (Unterhaltsszahlung, KV/PV, Bezüge) ?

    zur Info: ich habe schon viele Varianten in Elster Formular ausprobiert, es kommen überall unterschiedliche Erstattungsergebnisse heraus

    #2
    Für jeden unterstützten Haushalt ist eigentlich eine eigene Anlage Unterhalt abzugeben, aber in dem Fall hielte ich das für falsch,

    Es ändert sich zwar die Adresse, aber es bleibt der Haushalt des Sohns. Arbeitslohn gehört zu den Einkünften, aber Zeile 46 passt schon
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, aber leider beantwortet das nicht meine wichtigeren Fragen.

      Bezgl. des Arbeitslohnes war die Frage ob der Arbeitslohn während der Phase Anlage Kind (bis 24J) und der Phase Anlage Unterhalt (ab 25J) gesplittet werden kann, und/oder muss?

      Kommentar


        #4
        Zitat von Barrikade Beitrag anzeigen
        Danke, aber leider beantwortet das nicht meine wichtigeren Fragen.

        Bezgl. des Arbeitslohnes war die Frage ob der Arbeitslohn während der Phase Anlage Kind (bis 24J) und der Phase Anlage Unterhalt (ab 25J) gesplittet werden kann, und/oder muss?
        Meiner Meinung nach ja. Die Angaben zu den Einkünften in der Anlage Unterhalt betreffen den Unterhaltszeitraum und nicht die Zeiträume davor.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          In der Eingabehilfe zu Zeile 46 heißt es dazu:

          Die Einkünfte, Bezüge und Werbungskosten der unterstützten Person weisen Sie bitte mit geeigneten Unterlagen nach. Die Jahresbeträge verringern sich um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben.

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            #6
            Nun habe ich vom FA diesbezüglich die Bescheiddaten bekommen. Es gibt es eine größere Abweichung zu meinen Ungunsten bei der Anrechnung der Unterhaltsaufwendungen.
            Leider kann ich nicht nachvollziehen wie das FA auf den Betrag zu den geringeren Unterhaltsaufwendungen kommt. Die Erläuterungen (siehe unten) sind auch recht wirr für mich.

            Im Vergleich in Elsterformular steht:

            erkl. Daten lt. Bescheid
            Unterhaltsaufwendungen 2.821 1.061 -1.760

            Der unten genannte Betrag 2821,-€ taucht also bei der Berechnung im Bescheid nicht auf, obwohl er bei den Erläuterungen (konnten nur zeitanteilig mit 2.821 EUR
            berücksichtigt werden) steht ??? Statt dessen wurden aber 1061,- berücksichtigt?

            Was kann ich tun, wie sollte ich einen Einspruch begründen? Elsterformular rechnet richt, FA falsch ?
            Ich hatte schon mit der zuständigen FA-Mitarbeiterin gesprochen. Sie meinte nur machen Sie einen Einspruch
            und dann auch bitte schön alle Aufwendungen nachweisen, obwohl sie ja die eingegebenen Daten nicht bemängelt hat.


            Erläuterungen
            Die geltend gemachten Aufwendungen für den Unterhalt und/oder die
            Berufsausbildung von Kindern sind durch die Freibeträge für Kinder oder das
            Kindergeld abgegolten, auch wenn die Freibeträge für Kinder oder das
            Kindergeld einer anderen Person zustehen.
            Unterhaltsleistungen konnten nur zeitanteilig mit 2.821 EUR
            berücksichtigt werden, weil die Voraussetzungen des § 33 a Abs. 1 EStG
            nicht während des ganzen Kalenderjahres vorgelegen haben.
            Unterhaltsleistungen konnten wegen der anzurechnenden Einkünfte und Bezüge
            der unterstützten Person(en) nur teilweise berücksichtigt werden.
            Das am 1.03.1994 geborene, über 18 Jahre alte Kind konnte im Rahmen des
            Familienleistungsausgleichs nur zeitanteilig berücksichtigt werden, weil
            die gesetzlichen Voraussetzungen nicht während des ganzen Kalenderjahres
            vorgelegen haben.
            Für das am 1.03.1994 geborene Kind wurde das Kindergeld oder
            vergleichbare Leistungen mit 388 EUR (gesetzlicher Anspruch auf
            Kindergeld) angesetzt.
            Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die
            Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung)
            und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber
            hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher
            nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz
            Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
            Ihre Unterhaltsleistungen wurden wegen der Einkünfte und Bezüge der
            unterstützten Person mit der Identifikationsnummer xx.xxx.xxx.xxx nur
            teilweise berücksichtigt.
            Für 2 Kind(er) wurde ein Freibetrag für Kinder gemäß § 32 Abs. 6 EStG
            berücksichtigt. Das entsprechende Kindergeld/der Anspruch auf Kindergeld
            bzw. vergleichbare Leistungen wurden - auch soweit lediglich ein
            zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch bei der Bemessung der
            Unterhaltsverpflichtung nach § 1612b BGB besteht - insoweit bei der
            Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet (§ 31 EStG).

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              #7
              Hallo Barrikade,

              die Unterhaltsleistungen als solches werden ja voll benannt in den Erläuterungen zum Bescheid -> danach die Erklärung geringere Berücksichtigung wegen eigener Einkünfte die gegengerechnet wurden.
              Klingt also plausibel, ohne zu wissen wie hoch die Einkünfte des Kindes sind kann man da nichts dazusagen, sonst bräuchte man ja alle deine Eintragungen, um den Fall nachzustellen.

              Fazit -> eigentlich kannst du es nur mit deinem FA abklären, wenn sie jetzt plötzlich Nachweise wollen.

              Tschüß

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                #8
                Hallo hg,

                in Elsterformular waren die Einkünfte des Kindes ja auch alle angegeben, also hat irgendwer falsch gerechnet, entweder E-Formular oder das Finanzamt.

                Könnten Sie das durchrechnen, wenn ich Ihnen alle Info's gebe?
                Zuletzt geändert von Barrikade; 29.04.2020, 17:37.

                Kommentar


                  #9
                  Ich habe mal versucht hiernach (siehe Link) die Berücksichtigung zu berechnen, da kommen wieder ganz andere Zahlen raus

                  Sie müssen die Anlage Unterhalt bei Ihrer Einkommensteuererklärung ausfüllen? ✅ Hier erhalten Sie Erläuterungen für jede Zeile!

                  Kommentar


                    #10
                    holzgoe Ich wollte dir eine PN schicken.

                    Bekomme aber die Meldung: "Du darfst diesen Beitrag nicht erstellen":

                    Kommentar


                      #11
                      Bekomme aber die Meldung: "Du darfst diesen Beitrag nicht erstellen":
                      Die PN-Funktion wurde vor einiger Zeit wegen eines Missbrauchs durch Spammer für normale Nutzer leider allgemein gesperrt.

                      https://forum.elster.de/anwenderforu...735#post333735
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Wann ist man denn kein normaler Nutzer mehr ?
                        Welche Qualifikation wird benötigt?
                        Ich wollte gern zu diesem Thema dem "Erfahrenen Benutzer" holzgoe einige elster screenshots schicken ?
                        Welche Möglichkeit habe ich dazu ?
                        Zuletzt geändert von Barrikade; 30.04.2020, 17:59.

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                          #13
                          Grundsätzlich kannst Du Screenshots zur Lösung Deines Problems - wie Du das ja schon gemacht hast - hier im Forum einstellen.

                          Kommentar


                            #14
                            Trotzdem es schon eine Weile her ist, möchte ich euch gern das Ergebnis mitteilen.

                            Ich habe gegen die Berechnung des Finanzamtes Einspruch erhoben und siehe da, das Finanzamt hat den Steuerbescheid korrigiert.
                            Es hat jetzt genau zu meinen Gunsten die gleiche Berechnung wie in Elsterformular durchgeführt.

                            Danke an alle (insbesondere holzgoe ).

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