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Lohnkosten Hauspflege / Haushaltsnahe Dienstleistungen / Wohngemeinschaft

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    Lohnkosten Hauspflege / Haushaltsnahe Dienstleistungen / Wohngemeinschaft

    Hallo,
    ich habe lt meiner Nebenkostenabrechnung "Lohnkosten Hauspflege" in Höhe von 340€. Da ich eine Wohngemeinschaft mit meiner Mutter habe stellt sich mir folgende Frage:
    Trage ich den kompletten Wert in Zeile 5 ein und führe meine Mutter einfach in Zeile 8 ein oder gebe ich bei mir nur die Hälfte an (wenn ja, muss ich meine Mutter überhaupt angeben)

    #2
    Trage ich den kompletten Wert in Zeile 5 ein und führe meine Mutter einfach in Zeile 8 ein
    So dürfte es am einfachsten sein, die Beträge liegen ja weit unter den Höchstgrenzen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      solange beide Personen ausreichend Steuern zahlen ist es letztendlich egal.

      Ich trage die Kosten immer bei dem ein der sie auch bezahlt hat.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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