Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wie darf Mann eine falsche Formular storniert?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wie darf Mann eine falsche Formular storniert?

    Wie darf Mann eine falsche Formular storniert?

    #2
    Leider verstehe ich die Frage nicht wirklich. Bei einer fehlerhaften Steuererklärung muss eine korrigierte Erklärung übermittelt werden,

    ein Storno als solches ist bei der Einkommensteuererklärung nicht vorgesehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Wie kann man angeben, dass der erste falsch war?

      Kommentar


        #4
        Wenn Du eine Erklärung übermittelt hast die Du nicht abgeben wolltest, und wenn Du außerdem nicht vorhast, in absehbarer Zeit eine richtige Erklärung zu übermitteln, dann hilft nur die Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt.

        Kommentar


          #5
          Zitat von aldocaon Beitrag anzeigen
          Wie kann man angeben, dass der erste falsch war?
          Das kann man bei der Einkommensteuererklärung nicht angeben, es wird nur die zuletzt übermittelte Erklärung bearbeitet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Alles klar danke

            Kommentar


              #7
              Irgendwie kann ich kein eigenes Thema eröffnen, vlt. übersehe ich etwas aber im Prinzip habe ich eine Anschluss-Frage zu diesem Thema hier.
              Es heisst ja auch hier, die per Elster zuletzt übermittelte Erklärung wird bearbeitet. Meine Erklärung wurde von meinem Steuerhilfeverein einige Tage nach der Ersten neu übermittelt, da etwas vergessen wurde, dann hiess es, alles prima. Jetzt hab ich plötzlich die Auszahlung erhalten, die der ersten, noch nicht korrekten Einreichung entsprach und die Papiere dazu wurden an meinen Lst.-Verein gesandt. Meine Lst.-Vereins-Mitarbeiterin sagt, da hat das FA nun doch das erste Formular bearbeitet, aber warum? Nagut es lagen ca. 10 Tage dazwischen, vlt. waren die ganz schnell. Wie ist das jetzt, korrigiert das FA das noch automatisch, denn die 2. Abgabe liegt ja in deren elektr. Postfach oder muss ich jetzt Widerspuch einreichen ?

              Kommentar


                #8
                In jedem Forum befindet sich der Button + Neues Thema.

                Also, der Lohnsteuerhilfeverein hat offenbar mit ElsterFormular übermittelt. Die Mitarbeiterin sollte sich bezüglich der Bearbeitung der berichtigten Erklärung mit dem Finanzamt abstimmen.

                Kommentar

                Lädt...
                X