Wie darf Mann eine falsche Formular storniert?
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Leider verstehe ich die Frage nicht wirklich. Bei einer fehlerhaften Steuererklärung muss eine korrigierte Erklärung übermittelt werden,
ein Storno als solches ist bei der Einkommensteuererklärung nicht vorgesehen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von aldocaon Beitrag anzeigenWie kann man angeben, dass der erste falsch war?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Irgendwie kann ich kein eigenes Thema eröffnen, vlt. übersehe ich etwas aber im Prinzip habe ich eine Anschluss-Frage zu diesem Thema hier.
Es heisst ja auch hier, die per Elster zuletzt übermittelte Erklärung wird bearbeitet. Meine Erklärung wurde von meinem Steuerhilfeverein einige Tage nach der Ersten neu übermittelt, da etwas vergessen wurde, dann hiess es, alles prima. Jetzt hab ich plötzlich die Auszahlung erhalten, die der ersten, noch nicht korrekten Einreichung entsprach und die Papiere dazu wurden an meinen Lst.-Verein gesandt. Meine Lst.-Vereins-Mitarbeiterin sagt, da hat das FA nun doch das erste Formular bearbeitet, aber warum? Nagut es lagen ca. 10 Tage dazwischen, vlt. waren die ganz schnell. Wie ist das jetzt, korrigiert das FA das noch automatisch, denn die 2. Abgabe liegt ja in deren elektr. Postfach oder muss ich jetzt Widerspuch einreichen ?
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