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Rente wegen voller Erwerbsminderung

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    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Hallo, ich zahle im Jahr ca 1500 Euro Lohnsteuern. Meine Frau erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, 12.000 Euro im Jahr (inkl. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung). Diesen Beitrag habe ich in Anlage R Nr. 5 eingetragen? Ist das so richtig? und ist es normal, dass wir jetzt um die 1.500 Euro an das Finanzamt zurückzahlen müssen? Bevor meine Frau Rente erhalten hat, haben wir immer um die 1000 Euro vom Finanzamt zurückbekommen.
    Kann mir dabei jemand helfen und weiß, ob der hohe zu zahlende Betrag normal ist?

    Vielen Dank im voraus!

    #2
    Hallo,

    Die Rente deiner Frau wird auch versteuert

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Kann mir dabei jemand helfen und weiß, ob der hohe zu zahlende Betrag normal ist?
      So wirklich hoch kommt mir der Betrag jetzt nicht vor. Von der Rente sind bisher ja noch keine Steuern einbehalten worden.

      Das Finanzamt wird zukünftig sicher Vorauszahlungen festsetzen, dann wird die jährliche Abschlusszahlung geringer ausfallen.

      Der Eintrag der Bruttorente in die Anlage R, Zeile 5 ist korrekt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2019 ist ab dem Jahr 2021 ein Rentenanpassungsbetrag

      zu erfassen. Die Beiträge deiner Frau zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in die Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        So wirklich hoch kommt mir der Betrag jetzt nicht vor. Von der Rente sind bisher ja noch keine Steuern einbehalten worden.

        Das Finanzamt wird zukünftig sicher Vorauszahlungen festsetzen, dann wird die jährliche Abschlusszahlung geringer ausfallen.

        Der Eintrag der Bruttorente in die Anlage R, Zeile 5 ist korrekt. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2019 ist ab dem Jahr 2021 ein Rentenanpassungsbetrag

        zu erfassen. Die Beiträge deiner Frau zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in die Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.


        Aber die jährliche Rente meiner Frau ist geringer als der Grundfreibetrag, sie erhält ca 12.000 im Jahr, dh eigentlich wäre sie nichtmal verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
        der Betrag ist hoch, da wir bisher immer etwas zurückbekommen haben, deswegen meine ich hoch, zudem hat sie einen Behinderungsgrad von 60, wodurch man ja eigentlich auch etwas mehr bekommen würde

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          #5
          Du kannst ja mal Einzelveranlagungen anlegen. Dann siehst du, ob da weniger Steuern anfallen als bei einer Zusammenveranlagung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            wie kommst du auf die Idee, deine Frau liegt unter dem Grundfreibetrag?
            und was ist mit dir? Wurde bei dir schon der doppelte Freibetrag genutzt?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              wie kommst du auf die Idee, deine Frau liegt unter dem Grundfreibetrag?
              Da fehlt bei einem Rentenbeginn 2019 rechnerisch nicht die Welt (12.000 x 78% = 9.360 - 102 = 9.258 Einkünfte). Das zvE liegt sicher darunter.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Wenn bei einer Zusammenveranlagung 9.000 Euro unversteuerte Einkünfte hinzukommen, ist die steuerliche Auswirkung von rund 2.500 Euro durchaus normal.

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