Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kranken und Pflegeversicherung mit Mindestvorsorgepauschale wo eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kranken und Pflegeversicherung mit Mindestvorsorgepauschale wo eintragen

    Hallo liebe Community,

    Ich mache dieses Jahr das erste mal meine Steuerklärung - bin Student und arbeite nebenbei.
    Ich versuche meine Kranken und Pflegeversicherungskosten geltend zu machen.
    Auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung habe ich aber keinen "gesetzliche Krankenversicherung" sondern eine
    Mindestvorsorgepauschale. Ich bin gesetztlich versichert und habe auch meine gezahlten Beiträge von der Krankenkasse zugeschickt bekommen.
    Beide Werte sind höher als auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (Ich habe mehrere, also alle summiert).

    Ist meine Annahme richtig, dass ich die elelktronische Lohnsteuerbescheinigung bei der Pflege & Krankenversicherung ignoriere und die Zahlen eintrage die
    meine Krankenkasse mir geschickt hat. Sowie, dass ich den Krankenversicherungsbeitrag in das Feld 11 (Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung)
    eintrage, obwohl dort steht "Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen laut Nummer 25 der Lohnsteuerbescheinigung" (Wo bei mir ja nichts steht, da alles als Mindesvorsorgepauschale/privat gerechnet wurde).

    Danke für die Hilfe

    Lg,
    Nis


    #2
    Ist meine Annahme richtig, dass ich die elelktronische Lohnsteuerbescheinigung bei der Pflege & Krankenversicherung ignoriere
    und die Zahlen eintrage die meine Krankenkasse mir geschickt hat.
    Das ist richtig!

    Sowie, dass ich den Krankenversicherungsbeitrag in das Feld 11 (Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung)
    Die richtigen Zeilen für dich als Student sind die Zeilen 16 und 18 der Anlage Vorsorgeaufwand. Falls noch keine Beiträge zur Pflegeversicherung entrichtet

    werden müssen, trägst du in Zeile 18 den Wert 0 ein. In Zeile 51 darfst du Nein auswählen bzw. 2 (bei Mein ELSTER) eintragen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo,

      in Zeile 11 kannst du NICHTS eintragen.
      Die Daten werden, wie du ja erkannt hast, aus der Lohnsteuerbescheinigung übernommen.
      Weiter siehe Charlie24

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Tausend Dank

        Kommentar

        Lädt...
        X