Ich habe Fragen zur Anlage Unterhalt für ein Kind.
Zeile 26 Nettomonatslohn der steuerpflichtigen Person -
bei gemeinsamer Steuererklärung: Werden die beiden Nettoeinkommen angegeben? Welche Nettoeinkommen aus der Gehaltsabrechnung?
Zeile 45 Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit
Eingetragen habe ich den Bruttoarbeitslohn des Kindes
Was kann ich als Werbungskosten zum Arbeitslohn (ohne Werbungskosten zu Versorgungsbezügen) eintragen?
Was sind die Versorgungsbezüge - im Arbeitslohn enthalten? Auch Rentenbeiträge?
Für einen Minijob dürfen die Einkünfte des Kindes nicht höher als 5400 Euro sein, oder?
Vielen Dank für eine Antwort.
Zeile 26 Nettomonatslohn der steuerpflichtigen Person -
bei gemeinsamer Steuererklärung: Werden die beiden Nettoeinkommen angegeben? Welche Nettoeinkommen aus der Gehaltsabrechnung?
Zeile 45 Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit
Eingetragen habe ich den Bruttoarbeitslohn des Kindes
Was kann ich als Werbungskosten zum Arbeitslohn (ohne Werbungskosten zu Versorgungsbezügen) eintragen?
Was sind die Versorgungsbezüge - im Arbeitslohn enthalten? Auch Rentenbeiträge?
Für einen Minijob dürfen die Einkünfte des Kindes nicht höher als 5400 Euro sein, oder?
Vielen Dank für eine Antwort.
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