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Unterhalt:Studierendes Kind über 26

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    Unterhalt:Studierendes Kind über 26

    Ich habe Fragen zur Anlage Unterhalt für ein Kind.

    Zeile 26 Nettomonatslohn der steuerpflichtigen Person -
    bei gemeinsamer Steuererklärung: Werden die beiden Nettoeinkommen angegeben? Welche Nettoeinkommen aus der Gehaltsabrechnung?

    Zeile 45 Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit
    Eingetragen habe ich den Bruttoarbeitslohn des Kindes
    Was kann ich als Werbungskosten zum Arbeitslohn (ohne Werbungskosten zu Versorgungsbezügen) eintragen?
    Was sind die Versorgungsbezüge - im Arbeitslohn enthalten? Auch Rentenbeiträge?


    Für einen Minijob dürfen die Einkünfte des Kindes nicht höher als 5400 Euro sein, oder?

    Vielen Dank für eine Antwort.


    #2
    Zeile 26 muss nur ausgefüllt werden, wenn die unterstützte Person im Ausland lebt.

    In Zeile 46 (nach Zeile 45) ist der Jahresbruttolohn des Kindes einzutragen. Vorsorgeaufwendungen sind keine Versorgungsbezüge!

    Einkünfte aus einem pauschal versteuerten Minijob sind in Zeile 51 zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke, für die Antwort. Eine Frage noch, Kann ich als Werbungskosten, die Werbungskostenpauschale eintragen? Ich möchte das Einkommen meines Kindes etwas verringern.

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        #4
        Kann ich als Werbungskosten, die Werbungskostenpauschale eintragen?
        Wenn ich das richtig im Kopf habe, wird der AN-Pauschbetrag automatisch berücksichtigt. Das müsste man aus der Vorausberechnung erkennen können
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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