Hallo,
ich hätte eine Frage zu "13 - Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen". Mein Lohi-Steuerberater hatte die letzten beiden Jahre jeweils die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres für die Steuererklärung genommen. Dies war auch immer möglich, da ich die Nebenkostenabrechnung in der vergangenen Jahren spätestens im April/Mai erhalten habe. Dieses Jahr mache ich die Steuererklärung ohne Steuerberater und bin auch fast fertig. Allerdings habe ich noch keine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 erhalten. Ich weiß nun man hat prinzipiell auch die Möglichkeit die NK-Abrechnung des "Vorvorjahres" zu nehmen - sprich 2017.
Könnt ihr mir sagen, ob ich auch jetzt einfach so wechseln kann, obwohl ich die Jahre davor das Vorjahr genommen habe? Kann ich ab jetzt auf das "Vorvorjahr" problemlos wechseln? Problematisch sehe ich im Moment, dass ich die NK-Abrechnung aus dem Jahr 2017 in der Steuererklärung von 2018 und in der diesjährigen Steuererklärung nutzen würde.
Oder wäre alternativ die bessere Variante die Zahlen aus der NK-Abrechnung 2017 erstmal anzugeben und dem Finanzamt zukommen zu lassen und sobald die NK-Abrechnung 2018 eintrifft die aktuellen Zahlen nachzureichen? Müsste ich dies in diesem Fall irgendwie mit dem Zusatz "voraussichtlich" oder ähnlichem kenntlich machen?
Danke und viele Grüße
1stone
ich hätte eine Frage zu "13 - Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen". Mein Lohi-Steuerberater hatte die letzten beiden Jahre jeweils die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres für die Steuererklärung genommen. Dies war auch immer möglich, da ich die Nebenkostenabrechnung in der vergangenen Jahren spätestens im April/Mai erhalten habe. Dieses Jahr mache ich die Steuererklärung ohne Steuerberater und bin auch fast fertig. Allerdings habe ich noch keine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2018 erhalten. Ich weiß nun man hat prinzipiell auch die Möglichkeit die NK-Abrechnung des "Vorvorjahres" zu nehmen - sprich 2017.
Könnt ihr mir sagen, ob ich auch jetzt einfach so wechseln kann, obwohl ich die Jahre davor das Vorjahr genommen habe? Kann ich ab jetzt auf das "Vorvorjahr" problemlos wechseln? Problematisch sehe ich im Moment, dass ich die NK-Abrechnung aus dem Jahr 2017 in der Steuererklärung von 2018 und in der diesjährigen Steuererklärung nutzen würde.
Oder wäre alternativ die bessere Variante die Zahlen aus der NK-Abrechnung 2017 erstmal anzugeben und dem Finanzamt zukommen zu lassen und sobald die NK-Abrechnung 2018 eintrifft die aktuellen Zahlen nachzureichen? Müsste ich dies in diesem Fall irgendwie mit dem Zusatz "voraussichtlich" oder ähnlichem kenntlich machen?
Danke und viele Grüße
1stone
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