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Abbruchhinweis / Ausschlussfall

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    Abbruchhinweis / Ausschlussfall

    Hallo zusammen,

    ich nutze seit Jahren Elsterformular und hatte bisher nie wirklich Probleme. Nun weiß ich aber nicht weiter.

    Ich mache eine Zusammenveranlagung, habe ein Kind und bei mir fallen Werbungskosten für Auswärtstätigkeiten an. Die Steuerberechnung funktioniert solange bis ich die Anlage Kind verwende und hierzu Eingaben mache oder Angaben zur Auswärtstätigkeit mache. Sobald ich dies tue, bricht die automatische Steuerberechnung ab und es kommt als Abbruchhinweis, dass ein Ausschlussfall vorliegen "soll". Bei der Plausibilitätsprüfung werden aber keine Fehler ausgegeben. Zudem weiß ich von anderen, dass sie auch schon Steuererklärungen mit Kindern oder Angaben zur Auswärtstätigkeit dieses Jahr eingereicht haben und mit Elsterformular keine Probleme hatten.

    Weiß echt nicht weiter, da der Sachverhalt im Vergleich zu den Vorjahren auch nicht neu ist und da hat es immer reibungslos funktioniert.

    Ich hoffe, ich konnte mein Problem genau genug schildern und ihr könnt mir helfen. Wenn ihr noch weitere Angaben benötigt, lasst es mich wissen.

    Vielen Dank schon einmal vorab :-)

    LG Sgellboy

    #2
    Hallo,

    wo tritt der Ausschlussfall auf.
    Du schreibst von Anlage Kind oder Auswärtstätigkeit
    Bei beiden oder nur bei einen?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo und danke für die schnelle erste Meldung :-)

      Er tritt bei beiden Sachverhalten auf. Aber es reicht bereits, wenn ich eines von beiden versuche einzugeben.

      Ich habe soeben noch herausgefunden, dass bei den Angaben zur Auswärtstätigkeiten wohl ein betragsmäßiger Ausschluss vorliegt. Denn wenn ich als Reisekosten 1.500 € eingebe, rechnet er es noch. Gebe ich aber 1.600 € ein, kommt wieder der Abbruch. Das macht es für mich nun noch merkwürdiger...

      LG Sgellboy

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        #4
        Hallo,

        kann ich nicht nachvollziehen.
        Testfall: Kind 6 Jahre keine Betreuungskosten, Auswärtstätigkeit 4500.-
        Welche Version vonElsterFormular hast du?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Das habe ich schon fast befürchtet, dass es kein "normales" Problem ist :-o


          Version der Grundanwendung
          21.2
          Version der Steuerberechnung
          21.2.0.0


          LG Sgellboy

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            #6
            Zitat von Sgellboy Beitrag anzeigen
            ich nutze seit Jahren Elsterformular ... Ich mache eine Zusammenveranlagung
            Mit ElsterFormular könnt Ihr (keinesfalls Du alleine!) eine Zusammenveranlagung beantragen. 'Machen' kann sie dann das Finanzamt.

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              #7
              L. E. Fant E.: Da hast du natürlich Recht und ich habe mich nur nicht ganz klar ausgedrückt. Wir beantragen natürlich nur die Zusammenveranlagung. Aber das bringt mich bei meinem Problem leider auch nicht weiter.

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