Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage N-AUS

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage N-AUS

    Liebes Elster-Forum,

    weder durch eine Internet-Recherche noch durch eine Suche hier im Forum habe ich eine schlüssige Antwort auf meine Frage zur Anlage N-AUS gefunden. Ich probiere es jetzt mal mit einem Post.

    Ich wohne in den USA und habe ein Dienstverhältnis zu einem US-Arbeitgeber, von dem ich mein Gehalt erhalte. Zusätzlich erhalte ich von einer deutschen Institution eine Zulage (zum Teil steuerpflichtig, zum Teil steuerfrei). Von der Zulage gibt es keinen Steuervorabzug. Wie trage ich das in der Anlage N-AUS 4 - Angabe zum Arbeitslohn ein? Zählt das alles zusammen als ausländischer Arbeitslohn oder ist die Zulage aus Deutschland inländischer Arbeitslohn?

    Ist folgender Eintrag korrekt?
    Zeile 35: steuerpflichtiger Teil Zulage
    Zeile 36: US-Gehalt
    Zeile 37: steuerfreier Teil Zulage

    Und was ist mit der anschließeden Aufteilung des Arbeitslohns auf der gleichen Seite?
    Soll die Gesamtsumme (US-Gehalt und Zulage) direkt dem ausländischen Staat zugeordnet werden (Zeile 43)?
    Oder nur das US-Gehalt in 43 und die deutschen Zulagen als Arbeitslohn im Inland (Zeile 42)?

    Reicht die Anlage N-AUS oder muss ich zusätzlich auch die Anlage N ausfüllen? Muss die Zulage dann auch nochmal dort eingetragen werden (Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug und Steuerfrei enthaltene Einnahmen)?

    Falls das jemand schon mal gemacht hat oder sich damit auskennt, wäre ich für eine Hilfestellung sehr dankbar!

    Viele Grüße!

    #2
    - Wirst du in Deutschland als beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig geführt?
    - ist die Problematik neu oder gabs die schon im Vorjahr?

    Insgesamt aber eine Fallgestaltung, welche hinsichtlich der diversen rechtlichen Probleme eher nach einem Steuerberater als dem ELSTER-Forum verlangt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      - ich bin beschränkt steuerpflichtig in Deutschland
      - die Problematik ist neu.

      Ja, Steuerberater wäre dann wohl der nächste Schritt, wenn es hier nicht vielleicht jemanden gibt, der so was ähnliches mal hatte.

      Kommentar

      Lädt...
      X