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Anlage AV 2019 Riester Verträge: entfallene Eingabefelder

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    Anlage AV 2019 Riester Verträge: entfallene Eingabefelder

    Hallo zusammen,

    das Formular Anlage AV Riester Verträge wurde für 2019 verändert.
    Ich vermisse die Eingabefelder um die Anzahl der Riester Verträge einzugeben, ebenso die Zeile 4 und die Zeile 8.

    Muss man diese Daten nicht mehr angeben oder müssen sie anderswo (und wenn ja wo?) angegeben werden?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

    #2
    Muss man diese Daten nicht mehr angeben
    Genauso ist das!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für deine schnelle Antwort! VG Sija

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        #4
        Die Zeilen 4 und 8 sind allerdings auch in 2019 vorhanden.

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          #5
          Hallo,

          ja, die Zeilen sind noch vorhanden, aber entgegen der Vorjahre mit anderer Bedeutung bzw. Eingabemöglichkeit.
          Wie erfolgt nun die Zuordnung der Versorgungspunkte aus der Riester-Zulage zu meinem Riestervertrag im Rahmen einer betrieblichen AV?
          Über die Meldung der ZfA?

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            #6
            Versorgungspunkte? Zuordnung?

            Welches Problem hast Du gerade?

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              #7
              Wofür habe ich denn bisher in Zeile 4 meine Sozialversicherungsnummer/Zulagennummer bis zur Erstellung der ESterkl. 2018 eingegeben? Warum wird diese Angabe nun nicht mehr benötigt?

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                #8
                In der Eingabehilfe zu ElsterFormular heißt es dazu:

                Der Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrags übermittelt die zu berücksichtigenden Altersvorsorgebeiträge unter Angabe der Vertragsdaten, der Identifikationsnummer und der Zulage- oder Sozialversicherungsnummer per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung. Daher ist eine Angabe der Altersvorsorgebeiträge in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht mehr erforderlich.

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