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Alleinverdiener- Welche Veranlagungsform? Benutzerkonto für Beide?

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    Alleinverdiener- Welche Veranlagungsform? Benutzerkonto für Beide?

    Hallo zusammen,

    ich hoffe, dass man mir hier helfen kann.
    Folgender Fall:

    Da ich sechs Wochen nach Abgabe meiner Einkommenssteuererklärung über ElsterFormular von meinem Finanzamt nichts gehört habe und nun die Auskunft erhalten habe, dass die Steuererklärung nicht richtig übermittelt wurde, habe ich nun eine Vermutung woran es liegt:

    Ich (Steuerklasse 3) habe die Steuererklärung alleine gemacht ohne die Angaben zu meiner Ehefrau. So wie ich das aus der Vergangenheit (mit Steuerklasse 1) gewohnt war.
    Meine Frau hatte keinerlei Einkommen und meines war auch nur so gering, dass Werbungskosten etc. gar nicht relevant sind.

    Nun stellen sich mir folgende Fragen:

    Muss ich in jedem Falle meine Ehefrau angeben, auch wenn sie kein Einkommen hatte?
    Und falls ja: Müsste ich für meine Ehefrau ebenfalls ein Elster-Konto (mit Zertifikat etc.) einrichten?

    Für jede Antwort wäre ich sehr dankbar,
    bleibt gesund!

    #2
    Es ist bei einem Alleinverdiener natürlich immer sinnvoll, eine Zusammenveranlagung zu beantragen und dementsprechend Angaben zur Ehefrau zu machen.

    Ein zweites Elster-Konto braucht ihr nicht, dein Zertifikat genügt!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Was heißt die Steuererklärung wurde nicht richtig übermittelt? Wurde sie übermittelt, aber das Finanzamt hat sie nicht bearbeitet weil die Angaben zur Ehefrau fehlen? Oder hast Du gedacht Du hättest sie übermittelt, sie ist aber nicht angekommen?

      Als Ehepaar werdet Ihr grundsätzlich zusammen veranlagt. Ihr könnt aber auch Einzelveranlagung beantragen. Vor allem wenn einer von Euch kein Einkommen hat ist das natürlich ein großer finanzieller Vorteil für den Staat. Ihr könnt auch auf die Abgabe der Steuererklärung verzichten, wenn Ihr nicht aus irgendwelchen Gründen dazu verpflichtet seid.

      Bei Zusammenveranlagung gebt Ihr eine gemeinsame Steuererklärung ab. Bei Einzelveranlagung muss jeder von Euch eine Steuererklärung einreichen.

      Zitat von TorbenDUS Beitrag anzeigen
      Ich (Steuerklasse 3) habe die Steuererklärung alleine gemacht ohne die Angaben zu meiner Ehefrau
      Ich kann mir gar nicht vorstellen dass ElsterFormular das zulässt, wenn Du die Frage nach dem Familienstand richtig ausgefüllt hast.

      Zitat von TorbenDUS Beitrag anzeigen
      Und falls ja: Müsste ich für meine Ehefrau ebenfalls ein Elster-Konto (mit Zertifikat etc.) einrichten?
      Mit dem Einverständnis Deiner Frau kannst Du ihre Steuererklärung mit Deinem Zertifikat senden.

      Zitat von TorbenDUS Beitrag anzeigen
      bleibt gesund!
      Zu spät

      Kommentar


        #4
        Vielen Dank für Eure Antworten. Jetzt ist mir einiges klarer.
        Nachdem ich beim Finanzamt angerufen hatte, wurde ich zu meiner sehr freundlichen Sachbearbeiterin ins HomeOffice weitergeleitet. Die gab mir dann die Auskunft, dass die zwar den Abgabezeitpunkt meiner Erklärung sehen könne, ihr aber meine Einkommenssteuererklärung nicht vorliege.

        Tatsächlich hatte ich in der ursprünglichen Einkommenssteuererklärung keine Angaben zum Familienstand gemacht, weshalb ElsterFormular offenbar hier auch keine Plausibilitätsprüfung vorgenommen hat.

        Ich werde die Einkommenssteuerklärung jedenfalls jetzt entsprechend abändern - im Grunde muss ja nur der Hauptvordruck aktualisiert werden, oder?

        Gute Besserung, L.E.Fant!

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          #5
          Hallo,

          hast du denn überhaupt authentifiziert übertragen (mit Zertifikat)? (ja, ich weiß dass du eins hast, aber man kann ja trotzdem ohne abgeben)
          Das Geschilderte kenne ich nämlich nur von diesen Fällen.

          im Grunde muss ja nur der Hauptvordruck aktualisiert werden, oder?
          Elster sagt dir schon was sonst noch fehlt (ich glaube in der Anlage Vorsorgeaufwand muss dann auch was geändert werden).

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Zitat von TorbenDUS Beitrag anzeigen
            Gute Besserung, L.E.Fant!
            Danke

            Ja, wenn es um 2019 geht und Deine Frau nicht ihre Krankenversicherung selber zahlen muss dann reicht der Hauptvordruck. Nicht vergessen, evtl. Arbeitslosengeld oder andere Lohnersatzleistungen einzutragen.

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              #7
              Ergänzend: Wenn Ihr als zusammenlebende Verheiratete Euch dafür entscheidet, ohne dass das hier in der Konstellation viel Sinn macht, eine Einzelveranlagung zu beantragen, ist das keine Singleeinzelveranlagung, sondern eine Einzelveranlagung von Ehegatten. Dann ist Deine Frau verpflichtet ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abzugeben, damit auch ihre Einzelveranlagung von Ehegatten durchgeführt werden kann. Dass sie keine Einkünfte darin zu erklären hat, ist ohne Belang. Allein Dein Antrag auf Einzelveranlagung von Ehegatten löst diese Pflicht aus, da es genug Fälle gibt, in der in solchen Fällen dem Staat Geld entgeht (Stichwort Rosinenpickerei).
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Hallo Picard777,

                ja, so steht es im Gesetz.

                Aber wie kann man mit nur einer Einzelveranlagung einen Vorteil erzielen den man mit 2 Einzelveranlagungen nicht hätte? Mir fällt da einfach nichts ein.
                Wohlgemerkt, keine Fälle bei denen aus anderen Gründen Erklärungspflicht gegeben ist (etwa Lohnersatzleistungen).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Stelle Dir Eheleute mit komplett identischen Besteuerungsmerkmalen vor, A mit Steuerklasse III und B mit Steuerklasse V. B gibt eine Einzelsteuererklärung ab und erhält wegen des Lohnsteuerabzugs eine höhere Erstattung, A weigert sich, da er ja nachzahlen müsste.

                  Das Beispiel ist plakativ, wenn auch etwas mit Vorsicht zu genießen, denn wegen des beiderseitigen Arbeitslohns mit III/V sind Beide ja auch ohne die Einzelveranlagung von Ehegatten zur Erklärungsabgabe verpflichtet, während im Fall des TE ja keine anderweitige Veranlagungspflicht bestand.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Hallo,

                    denn wegen des beiderseitigen Arbeitslohns mit III/V sind Beide ja auch ohne die Einzelveranlagung von Ehegatten zur Erklärungsabgabe verpflichtet
                    Nein, das stimmt nun nicht, Einkünfte auf Steuerklasse 3 verpflichten nicht zur Steuererklärung. In deinem Beispiel lösen nur die Einkünfte auf Steuerklasse 5 die Pflicht aus, der andere könnte es lassen (wenn es die besagte Regel nicht gäbe).

                    Damit hast du ein gutes Beispiel gebracht warum nicht nur ein Ehepartner eine Erklärung abgeben darf (manchmal denkt man nicht an die einfachsten Sachen). Danke.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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