Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Korrektur bei Vorsteueranmeldung innländischer UN im Ausland

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Korrektur bei Vorsteueranmeldung innländischer UN im Ausland

    Hallo,

    wir sind als Spedition in ganz Europa tätig und können auch die Vorsteuer für z. B. Frankreich geltend machen. Leider ist mir da ein Fehler unterlaufen. Die Bemessungsgrundlage wird eigentlich mit dem Netto berechnet, leider habe ich das Brutto angegeben. Kann ich dies nachträglich korrigieren oder muss ich auf eine Antwort des FA warten und dann meine Vorsteueranmeldung erneut abgeben? Schon mal vielen Dank für eure Hilfe!!

    #2
    Hallo,

    du kannst nachträglich korrigieren

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Kannst du mir auch sagen wie? da ich leider nichts finden kann...

      Kommentar


        #4
        Da gibts doch direkt im Formular die Berichtigungsanleitung (siehe beiliegender Screenshot)...
        Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
        Diese Galerie hat 1 Bilder

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          zudem bist du im falschen Unterforum

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            Eine Vorsteueranmeldung gibt es nicht. Auch wenn man sich von der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung eher eine Erstattung wünscht als eine Vorauszahlung.

            Für Deine Ausgaben gibst Du auch keine Bemessungsgrundlage an - weder netto noch brutto. Du gibst nur die Vorsteuerbeträge selbst an!

            Woher soll das Finanzamt wissen wie hoch Deine Vorsteuern tatsächlich sind, wenn Du sie falsch erklärt hast? Du bist verpflichtet wahre Angaben zu machen. Wenn Du einen Fehler in der Voranmeldung entdeckst dann musst Du ihn berichtigen.

            Kommentar


              #7
              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Für Deine Ausgaben gibst Du auch keine Bemessungsgrundlage an - weder netto noch brutto. Du gibst nur die Vorsteuerbeträge selbst an!
              Ich hab' das originale Posting so aufgefasst, als wollte er sich als deutscher Unternehmer französische Umsatzsteuer über das BZST-Formular erstatten lassen. Da gibt man schon Nettobetrag und Umsatzsteuerbetrag (und viele andere Daten, z.B. Art der Dienstleistung etc.) ein.

              Aber vielleicht meinte er ja ganz was anderes, und ich bin komplett auf dem Holzweg..?!

              Kommentar


                #8
                Ne, ich weiß es auch nicht besser. Allerdings wird der Begriff Vorsteueranmeldung schon sehr oft verwendet, wenn die Umsatzsteuer-Voranmeldung gemeint ist.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                  Ich hab' das originale Posting so aufgefasst, als wollte er sich als deutscher Unternehmer französische Umsatzsteuer über das BZST-Formular erstatten lassen. Da gibt man schon Nettobetrag und Umsatzsteuerbetrag (und viele andere Daten, z.B. Art der Dienstleistung etc.) ein.

                  Aber vielleicht meinte er ja ganz was anderes, und ich bin komplett auf dem Holzweg..?!
                  Nein, bist du nicht, denn genau das meinte ich. Aber ich finde da leider nichts, wo es heißen könnte dass man es nachträglich berichtigen kann. Kann ich es überhaupt nachträglich noch berichtigen?

                  Kommentar


                    #10
                    Habe ich doch in Beitrag #4 gezeigt: Man gibt einfach nochmal die gleiche Anmeldung ab (natürlich mit den korrigierten Werten) und trägt gleich auf der ersten Seite die Referenznummer der ursprünglichen Anmeldung ein.

                    Selbst gemacht habe ich das auch noch nie, aber die Erläuterungen dazu sind meiner Meinung nach doch eigentlich recht verständlich.

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X