Hallo liebes Forum,
ich habe ein Problem zur Vorgehensweise des Finanzamtes.
Bei der Steuerklärung 2018 wurden die Fahrtkosten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte Pauschal mit 230 Tagen angesetzt.Bei Überprüfung der Steuerbescheides stellte ich fest, dass die Fahrkosten nicht berücksichtigt wurden, sondern nur der Pauschbetrag von 1000,--€, Die anderen Werbungskosten, Fortbildung etc. wurden aber aufgeführt. Daraufhin legte ich Einspruch ein. Nun schreibt das Finanzamt es wären dort keine Eintragungen vorgenommen worden, der Einspruch sei nicht begründet und man verlangt einen Nachweis des Arbeitgebers über die Anzahl der Arbeitstage. Im Duplikat sind die Fahrtkosten aber angegeben. Es könnte natürlich sein, dass es sich um einen Übertragungsfehler handelt. Ich kann es mir aber nicht vorstellen, da ich das Formular immer 2 mal mit dem Duplikat vergleiche. Nun liegt die Bescheinigung des Arbeitgebers vor und es werden nur 196 Tage bescheinigt. Hat jemand eine Idee, wie ich am besten vorgehe? Die Steuerklärung habe ich für meinen Sohn gemacht.
Soll ich vom Finanzamt eine Kopie der eingereichten Erklärung verlangen, es wird ja heute alles eingescannt? Dem Finanzamt den Sachverhalt darlegen und eine Kopie meines Duplikates schicken? Oder einfach nur die Bescheinigung einreichen? Kann da etwas passieren, weil ich 230 Tage statt 196 Tage angesetzt hatte, außer weniger Geld?
Viele Grüße
Biggimaus
ich habe ein Problem zur Vorgehensweise des Finanzamtes.
Bei der Steuerklärung 2018 wurden die Fahrtkosten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte Pauschal mit 230 Tagen angesetzt.Bei Überprüfung der Steuerbescheides stellte ich fest, dass die Fahrkosten nicht berücksichtigt wurden, sondern nur der Pauschbetrag von 1000,--€, Die anderen Werbungskosten, Fortbildung etc. wurden aber aufgeführt. Daraufhin legte ich Einspruch ein. Nun schreibt das Finanzamt es wären dort keine Eintragungen vorgenommen worden, der Einspruch sei nicht begründet und man verlangt einen Nachweis des Arbeitgebers über die Anzahl der Arbeitstage. Im Duplikat sind die Fahrtkosten aber angegeben. Es könnte natürlich sein, dass es sich um einen Übertragungsfehler handelt. Ich kann es mir aber nicht vorstellen, da ich das Formular immer 2 mal mit dem Duplikat vergleiche. Nun liegt die Bescheinigung des Arbeitgebers vor und es werden nur 196 Tage bescheinigt. Hat jemand eine Idee, wie ich am besten vorgehe? Die Steuerklärung habe ich für meinen Sohn gemacht.
Soll ich vom Finanzamt eine Kopie der eingereichten Erklärung verlangen, es wird ja heute alles eingescannt? Dem Finanzamt den Sachverhalt darlegen und eine Kopie meines Duplikates schicken? Oder einfach nur die Bescheinigung einreichen? Kann da etwas passieren, weil ich 230 Tage statt 196 Tage angesetzt hatte, außer weniger Geld?
Viele Grüße
Biggimaus
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