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Steuervorauszahlung - wo muss das für 2019 eingetragen werden?

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    Steuervorauszahlung - wo muss das für 2019 eingetragen werden?

    Moin zusammen,
    in 2019 musste ich das erste Mal für Kirchensteuer und Einkommenssteuer Vorauszahlungen tätigen. Wo muss ich diese Beträge in der Steuererklärung (online) eintragen? Oder geht das über das Finanzamt automatisch?
    Vielen Dank für konstruktive Informationen
    Hartmann

    #2
    Hallo,

    die werden nirgendwo eingetragen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Die Kirchensteuer muss er natürlich eintragen und zwar in die Anlage Sonderausgaben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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