Hallo zusammen,
ich bin Freiberuflerin und stutze beim Eintrag in der Anlage AV, Zeile 10 "beitragspflichtige Einnahmen i. S. der Rentenversicherung".
Ich habe die Steuererklärung in den letzten beiden Jahren von einem Steuerberater erstellen lassen, der in dieses Feld immer 3356 € eingetragen hat.
Soweit ich es sehe, muss ich dort aber mein Arbeitseinkommen (nicht den Gewinn) eintragen, das 2016 über 15000 Euro, 2017 über 23.000 € lag. Nun frage ich mich,
ob ich etwas falsch verstehe oder ob der Steuerberater einen Fehler gemacht hat.
Versichert bin ich in der KSK (Künstlersozialkasse).
Weiß jemand Rat?
ich bin Freiberuflerin und stutze beim Eintrag in der Anlage AV, Zeile 10 "beitragspflichtige Einnahmen i. S. der Rentenversicherung".
Ich habe die Steuererklärung in den letzten beiden Jahren von einem Steuerberater erstellen lassen, der in dieses Feld immer 3356 € eingetragen hat.
Soweit ich es sehe, muss ich dort aber mein Arbeitseinkommen (nicht den Gewinn) eintragen, das 2016 über 15000 Euro, 2017 über 23.000 € lag. Nun frage ich mich,
ob ich etwas falsch verstehe oder ob der Steuerberater einen Fehler gemacht hat.
Versichert bin ich in der KSK (Künstlersozialkasse).
Weiß jemand Rat?
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