Hallo allerseits! Ich habe noch eine letzte Frage zu meiner Steuererklärung. Ich muss als Freiberufler eine EÜR mit abgeben. Ich bin 2018 von DE nach FR gezogen, entsprechend habe ich meine Einkünfte seit dem Umzug in der Anlage WA angegeben. Aber wie ist das in der EÜR? Muss ich hier meine Einkünfte im ganzen Jahr angeben, oder nur bis zu meinem Wegzug aus Deutschland? Dankeschön!
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Keine Ankündigung bisher.
EÜR nach Umzug ins Ausland
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AW: EÜR nach Umzug ins Ausland
Nur die bis zu deinem Wegzug aus deiner Tätigkeit in Deutschland erzielten Einnahmen sind für die EÜR relevant, deine in Frankreich erzielten Einkünfte haben da nichts verloren.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: EÜR nach Umzug ins Ausland
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNur die bis zu deinem Wegzug aus deiner Tätigkeit in Deutschland erzielten Einnahmen sind für die EÜR relevant, deine in Frankreich erzielten Einkünfte haben da nichts verloren.
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