Bis einschließlich 2017 habe ich immer meine EÜR als Excel-Datei eingereicht (netterweise musste ich 2017 noch nicht den amtlichen Vordruck nehmen, obwohl es seitdem auch für Kleinunternehmer Pflicht ist). Ich bin im Moment dabei, meine erste EÜR in ELSTER zu erfassen. Dabei stoße ich nun auf ein Problem mit den Sammelposten im Anlageverzeichnis Teil 2. Es ist etwas kompliziert zu erklären (daher unten ein Beispiel).
2015 habe ich einen PC gekauft, Wert unter 1.000 EUR. Ich habe einen Sammelposten gebildet und jedes Jahr 1/5 davon abgesetzt. 2016 gab es eine Aufrüstung. Meines Wissens nach muss das zur Abschreibung des PCs gepackt werden, in dem Fall dann zum Sammelposten. 2018 gab es nochmal eine Aufrüstung. Beide wurden dann jeweils auf die verbliebenen Jahre (1/4 und 1/2) umgerechnet.
Nun zum Formular beim Sammelposten 2015:
Anschaffungskosten: Kommt nun hier der Ursprungsbetrag rein oder der nach den beiden Aufrüstungen? Letzterer liegt über 1.000 EUR und somit sähe es so aus, als hätte ich einen Sammelposten gebildet, obwohl der Betrag über 1.000 EUR liegt. Das Problem ist auch (was bei mir nicht so ersichtlich ist, da ich erstmalig die Vorlage verwende), dass ich 2015 einen anderen Anschaffungsbetrag angegeben hätte als nun 2018 (wenn die Aufrüstungen aufgeschlagen werden).
Buchwert: Wie soll ich hier rechnen? Nehme ich (vorausgesetzt, bei den Anschaffungskosten steht der Gesamtbetrag nach Aufrüstungen) einfach 2/5 vom Gesamtwert? Das entspräche nicht den Zeitpunkten der Aufrüstung, weil die 2016er Aufrüstung 1/4 und die 2018er 1/2 in den jeweiligen Jahren einberechnet wird. Falls das zu kompliziert war, hier ein Beispiel:
Aus meiner Excel-EÜR 2018:
Sammelposten 2015 (4. von 5 Jahren):
Neuer PC (2015): 836,85 € (1/5)
Aufrüstung PC (2016): 220,42 € (1/4)
Aufrüstung PC (2018): 14,19 € (1/2)
Ergibt als Abschreibungsbetrag für 2018 229,57 € (836,85/5 + 220,42/4 + 14,19/2). 1/5 wäre aber 214,29 EUR (alle 3 Beträge geteilt durch 5). Bzw. das mal 2 würde dann als Buchwert stehen, weil es noch 2 Jahre sind.
Wie muss ich das machen, damit das Finanzamt versteht, was ich da ausgerechnet habe?
2015 habe ich einen PC gekauft, Wert unter 1.000 EUR. Ich habe einen Sammelposten gebildet und jedes Jahr 1/5 davon abgesetzt. 2016 gab es eine Aufrüstung. Meines Wissens nach muss das zur Abschreibung des PCs gepackt werden, in dem Fall dann zum Sammelposten. 2018 gab es nochmal eine Aufrüstung. Beide wurden dann jeweils auf die verbliebenen Jahre (1/4 und 1/2) umgerechnet.
Nun zum Formular beim Sammelposten 2015:
Anschaffungskosten: Kommt nun hier der Ursprungsbetrag rein oder der nach den beiden Aufrüstungen? Letzterer liegt über 1.000 EUR und somit sähe es so aus, als hätte ich einen Sammelposten gebildet, obwohl der Betrag über 1.000 EUR liegt. Das Problem ist auch (was bei mir nicht so ersichtlich ist, da ich erstmalig die Vorlage verwende), dass ich 2015 einen anderen Anschaffungsbetrag angegeben hätte als nun 2018 (wenn die Aufrüstungen aufgeschlagen werden).
Buchwert: Wie soll ich hier rechnen? Nehme ich (vorausgesetzt, bei den Anschaffungskosten steht der Gesamtbetrag nach Aufrüstungen) einfach 2/5 vom Gesamtwert? Das entspräche nicht den Zeitpunkten der Aufrüstung, weil die 2016er Aufrüstung 1/4 und die 2018er 1/2 in den jeweiligen Jahren einberechnet wird. Falls das zu kompliziert war, hier ein Beispiel:
Aus meiner Excel-EÜR 2018:
Sammelposten 2015 (4. von 5 Jahren):
Neuer PC (2015): 836,85 € (1/5)
Aufrüstung PC (2016): 220,42 € (1/4)
Aufrüstung PC (2018): 14,19 € (1/2)
Ergibt als Abschreibungsbetrag für 2018 229,57 € (836,85/5 + 220,42/4 + 14,19/2). 1/5 wäre aber 214,29 EUR (alle 3 Beträge geteilt durch 5). Bzw. das mal 2 würde dann als Buchwert stehen, weil es noch 2 Jahre sind.
Wie muss ich das machen, damit das Finanzamt versteht, was ich da ausgerechnet habe?
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