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ÖPNV doppelt eintragen oder nicht

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    ÖPNV doppelt eintragen oder nicht

    Guten Abend, nun bin ich fast fertig mit der Steuererklärung, doch es wurde mir ein Fehler angezeigt. Schließlich habe ich die selben Fahrtkosten (pauschaliert nach km) zu meiner Arbeitsstätte als Freiberufler bei 83 und bei 85 im EÜR eintragen müssen. Die Zeile wurde rot und es wurde eine Eingabe gefordert. Ist das richtig, dass es doppelt angegeben werden muss oder wird es dann fälschlicherweise doppelt berechnet?

    #2
    Schau dir mal die Zeilen 83, 85 und 86 der EÜR genau an. In Zeile 83 sind tatsächliche Fahrtkosten mit dem ÖPNV einzutragen, keine Kilometerpauschalen.

    Wenn die darin enthaltenen Kosten für die Wege zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte höher sind als die Entfernungspauschale,

    bleiben die Zeilen 85 und 86 leer!
    Wenn nicht, sind die Kosten in Zeile 85 einzutragen. Der Wert in Zeile 85 wird abgezogen, das Zwischenergebnis

    wäre deshalb u. U. 0,00, weshalb du dann auch Zeile 86 ausfüllen musst! Da gehört die Entfernungspauschale (einfache Strecke x 0,30 € je km) eingetragen.

    Es gibt auch eine Eingabehilfe dazu!
    Zuletzt geändert von Charlie24; 26.04.2020, 12:58. Grund: präzisiert
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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