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GWV bei Steuererklärung

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    GWV bei Steuererklärung

    Hallo liebe Benutzer,

    bin neu bei Stuererklärung und bin jetzt wie ein Fliege ohne Kopf.

    Mein Mann hat seit Oktober eine Dienstwagen bekommen mit 1% Regelung (alle Kosten inklusiv). Die Summe X wurde in Lohnabrechnung gezeigt. (Die Summe X wurde beim Brutto Lohn versteuert und bei Netto Lohn wieder abgezogen.) Auf Lohnsteuerbescheinigung Nr.3 steht Bruttolohn einschl. Sachbezüge ohne 9 &10. Sonst alle Zeilen sind 0 (außer normale verschiedene Versicherungen).

    Was soll ich bei Steuererklärung angeben und wo? Oder soll ich die Daten an AG fragen?

    In der Firma gibt es auch kostenlose Kantine, was und wo soll ich eintragen?

    Ich habe in Internet schon lange gesucht, leider konnte ich nicht viel nützliche Informationen gefunden, was ich brauche. Deswegen suche ich Hilfe hier. Herzlichen Dank für alle freundliche Hilfe hier.

    Bleib alle gesund!

    liebe Grüße
    Zuletzt geändert von plusplus2009; 27.04.2020, 16:21.

    #2
    Eigentlich brauchst Du Dir die Lohnabrechnungen gar nicht anzuschauen. Im Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung, sind die Daten für das Finanzamt zusammengefasst.

    Die Kantinenbeträge sind nirgends einzutragen, da privat veranlasst. Ob er in der Kantine isst oder seine Stulle oder abends im Restaurant, ist steuerlich sein Privatvergnügen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hi Pichard 777, vielen dank für die schnelle Antwort. Weil es in Lohnsteuerbescheinigung alles 0 ist (außer Nr.3), bin ich nicht sicher, deswegen frage ich hier.

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        #4
        Weil es in Lohnsteuerbescheinigung alles 0 ist (außer Nr.3), bin ich nicht sicher, deswegen frage ich hier.
        Es wurde keine Lohnsteuer einbehalten?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Es wurde keine Lohnsteuer einbehalten?
          doch doch, ich meinte nur, was um Sachbezug geht, ist alles 0. Weil ich irgendwo gesehen habe, manche Leute haben gesagt, auf Zeile 20 z.B steht irgendwelche Summe..... bei mir aber nichts.

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            #6
            Der Sachbezug ist im Bruttolohn unter Nummer 3 enthalten und wird nicht extra ausgewiesen!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Der Sachbezug ist im Bruttolohn unter Nummer 3 enthalten und wird nicht extra ausgewiesen!
              alles klar, herzlichen dank noch mal!

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