Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerberechnung Ausschlussfall ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerberechnung Ausschlussfall ?

    Hallo zusammen,

    seit Jahren mache ich meine Einkommensteuererklärung mit Elster Formular und hatte noch nie Probleme.

    Jetzt kommt plötzlich die Fehlermeldung
    AHW Abbruch-Hinweise
    Es wurden steuerliche Sachverhalte eingegeben, welche vom Programm derzeit leider nicht berechnet
    werden können (Ausschlussfall).
    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden.


    Ich bin mir sicher, dass ich keine neuen Eingaben mehr gemacht habe seit der letzten erfolgreichen Steuerberechnung !

    Wo kann der Fehler liegen ? Hat jemand eine Idee ?

    Gruß Tim

    #2
    Hallo Kinnmuskelspanner,

    hier hat niemand die Glaskugel dabei -> welche Anlagen hast du in deiner Erklärung dabei ?

    Die Plausibilitätsprüfung hat dir keine Fehler mehr angezeigt ?
    Offensichtlich funktioniert nur die Steuerberechnung nicht.
    Manchmal findet man den Fehler wenn man eine Anlage entfernt und schaut ob der Fehler eventuell weg ist.
    Hast du mal in der Elsterhilfe geschaut -> welche Ausschlussfälle nicht gerechnet werden können ?
    Vielleicht trifft etwas auf dich zu.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      -> welche Anlagen hast du in deiner Erklärung dabei ?

      2 x N, 1 x R, 2 x KAP, 2 x AV, 2 x Kind, 1 x SA, 1 x AGB, 1 x HNA, 1 x VA

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Die Plausibilitätsprüfung hat dir keine Fehler mehr angezeigt ?


      Nein. Da war und ist alles ok.

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Manchmal findet man den Fehler wenn man eine Anlage entfernt und schaut ob der Fehler eventuell weg ist.


      Ich habe genau das probiert, jedoch ohne Ergebnis.

      Selbst bei nur einer Einkunftsart mit wenig Beiwerk kommt die Fehlermeldung.

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hast du mal in der Elsterhilfe geschaut -> welche Ausschlussfälle nicht gerechnet werden können ?


      Da habe ich geschaut, jedoch nichts gefunden.

      Parallel erstelle ich die Steuer auch in MeinElster, zu Übungszwecken.

      Und da kommt exakt die gleiche Fehlermeldung !

      Kommentar


        #4
        Hallo Kinnmuskelspanner,

        das sind z. Bsp. Ausschlussfälle für die Steuerberechnung ->

        Die folgenden Fälle können mit ElsterFormular gesendet und verarbeitet, aber nicht die Funktion der Steuerberechnung genutzt werden:
        • Betriebsveräußerung gem. § 16 Abs. 4 EStG
        • Es werden auf der Anlage N bei den Wegen zwischen Wohn- und regelmäßiger Arbeitsstätte Angaben zu mehr als 6 Arbeitsstätten geltend gemacht.
        • Auf der Anlage R werden Angaben zu mehr als 5 gesetzlichen/privaten Renten gemacht.
        • Auf der Anlage R werden Angaben zu mehr als 4 Altersvorsorgerenten gemacht.
        • Auf dem Hauptvordruck wird eine Postleitzahl im Ausland zusammen mit Daten zur Ehefrau / Person B und Zusammenveranlagung eingegeben.
        Aus technischen Gründen ist in der Steuerberechnung eine Berücksichtigung von geleisteten Vorauszahlungen nicht möglich.

        Tschüß

        Kommentar


          #5
          Und da kommt exakt die gleiche Fehlermeldung !
          Das ist schon klar, die Berechnungsmodule sind grundsätzlich identisch.

          Ich würde bei ElsterFormular zunächst nacheinander die Anlagen KAP, AV sowie Kind (beide) entfernen und jeweils prüfen, ob sich etwas ändert.

          Man darf nicht zwischenspeichern, aber man kann auf diesem Weg Schritt für Schritt herausfinden, welche Anlage der Verursacher ist.

          Wenn es nicht an den vorgenannten Anlagen liegt, muss man mit agB, Haushaltsnahe Aufwendungen und Sonderausgaben ebenso verfahren.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Kinnmuskelspanner Beitrag anzeigen
            ....
            Ich habe genau das probiert, jedoch ohne Ergebnis.
            Selbst bei nur einer Einkunftsart mit wenig Beiwerk kommt die Fehlermeldung....
            Hallo,

            das hat er nach seinen Angaben alles schon durch.

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              Irgendetwas Stehengebliebenes aus der Datenübernahme vom Vorjahr, was jetzt unbewusst klemmt ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                Kürzlich gab es eine vergleichbare Meldung. Ist mir zufällig wieder eingefallen, musste ich aber erst suchen. Vielleicht ist es das:

                https://forum.elster.de/anwenderforu...106#post334106
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  In dem verlinkten Thema geht es um die Arbeitnehmer-Sparzulage der Ehefrau. (Zeile 37)

                  Ich prüfe das mal.
                  Zuletzt geändert von Kinnmuskelspanner; 28.04.2020, 19:53.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Kinnmuskelspanner Beitrag anzeigen
                    Ich prüfe das mal.
                    Bingo !

                    Als ich das Kreuz in Zeile 37 des Hauptvordrucks entfernt hatte, verschwand auch das Kreuz auf Seite 1.

                    Danach war die Steuerberechnung wieder möglich.

                    @Charlie24: Vielen Dank für den Hinweis !


                    OT:
                    Liest hier jemand von den Programmierern mit oder wie erlangen die Kenntnis von solchen Bugs ?

                    Kommentar


                      #11
                      Liest hier jemand von den Programmierern mit oder wie erlangen die Kenntnis von solchen Bugs ?
                      Am besten ist es, solche Fehler der Elster-Hotline per E-Mail zu melden. Es kann natürlich sein, dass der Fehler schon gemeldet ist.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Am besten ist es, solche Fehler der Elster-Hotline per E-Mail zu melden.
                        Habe ich erledigt.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X