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Ende des abweichenden Wirtschaftsjahres bei 13A

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    Ende des abweichenden Wirtschaftsjahres bei 13A

    Morgen Allerseits,
    ich habe eine Frage zur Steuererklärung meines Bruders, der seit dem letzten Jahr als Nebentätigkeit Landwirt ist (13A).
    Er wollte nun seine Steuererklärung abgeben, aber da kommt nun die Plausiprüfungsmeldung "Das erklärte Ende des Wirtschaftsjahres liegt in der Zukunft. Die Abgabe eine Anlage 13a für ein abweichendes Wirtschaftsjahr kann jedoch erst nach dem ABlauf der erklärten abweichenden Wirtschaftsjahres erfolgen.
    Das Wirtschaftsjahr läuft vom 01.09.-30.08.
    Geht da nun eine Abgabe vorher nicht?
    Wäre blöd, weil er kriegt eine schöne Erstattung.
    Danke Euch.
    MFG

    #2
    Geht da nun eine Abgabe vorher nicht?
    Die Anlage 13a kann erst nach Ende des Wirtschaftsjahrs eingereicht werden, deshalb gibt es ja verlängerte Erklärungsfristen für Landwirte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Morgen Charlie24,
      Besten Dank für die Info.
      Werde ich ihm ausrichten - das mit den Erklärungsfristen muss ich mal nachlesen gehen.
      MFG

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