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Negative Einkünfte - Steuerliche Arbeitslohnrückzahlung: Wo trage ich das ein?

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    Negative Einkünfte - Steuerliche Arbeitslohnrückzahlung: Wo trage ich das ein?

    Hallo !

    Hoffentlich kann mir Jemand helfen....
    Ich befinde mich gerade in der Steuererklärung ( Elster online).
    Jetzt geht es um eine steuerliche Arbeitslohnrückzahlung (geschäftsplanmäßige Deckung), die sich aus einer Versicherung des Arbeitgebers, ergibt und mit dem Ausscheiden erloschen ist.

    Im Bescheid, den ich vom alten Arbeitgeber habe, steht, dass man das als negative Einkünfte geltend machen kann.

    Bis jetzt habe ich heraus gefunden, dass man negative Einkünfte in der Anlage N geltend machen kann.
    Aber ich weiß nicht unter welchem Punkt.

    Ich glaube, es ist Anlage N, Seite 3, Punkt 18.

    Aber ich bin mir so unsicher und ich habe keine Ahnung und kann auch fast nix darüber finden.

    Kennt sich Jemand aus und kann man mir helfen?
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