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Fahrtkostenpauschale in EÜR als steuerfreie Einnahme

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  • LucyOne
    antwortet
    Danke dir! Darauf bin ich jetzt nach einiger Recherche auch gekommen. Oh Mann...

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  • Charlie24
    antwortet
    In der Erläuterung zu Zeile 95 wird auf § 3c Abs. 1 EStG verwiesen, dessen erster Satz wie folgt lautet:

    Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben

    oder Werbungskosten abgezogen werden


    Fazit: Warum denn einfach, wenn es umständlich auch geht?

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  • Charlie24
    antwortet
    Soweit ich das nachvollziehen kann, musst du die 500,00 € dann in Zeile 95 der EÜR wieder dazurechnen. In der Hilfe steht dazu folgendes:

    Hier sind die bereits in den Betriebsausgaben enthaltenen nicht abziehbaren Aufwendungen einzutragen, die im Zusammenhang

    mit übrigen nach
    § 3 EStG steuerfreien Einnahmen stehen.
    .

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  • LucyOne
    antwortet
    In der EÜR 2017 und 2018 habe ich die Pauschale als Einnahme erfasst und meine tatsächlichen Fahrtkosten komplett angegeben. Das ist ja im Prinzip dasselbe wie das, was ich davor gemacht habe, als ich noch nicht das Formular EÜR einreichen musste: die Pauschale nicht als Einnahme erfasst und von den tatsächlichen Kosten abgezogen.
    Wenn ich jetzt aber die Einnahme inklusive Pauschale erfasse, die tatsächlichen Kosten als Ausgaben anführe und dann noch die Pauschale in Z. 92 eintrage, wird sie von den Einnahmen abgezogen. Dann habe ich sie in den Einnahmen nicht mehr drin, aber auch die Fahrtkosten nicht gemindert.
    Als Beispiel: 20.500€ Einnahme inkl. Pauschale - 2500€ Kosten - 500€ Pauschale = 17.500€ Gewinn
    Da passt doch irgendwas nicht!

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  • Charlie24
    antwortet
    Diese Zusatzangaben sollen die Transparenz erhöhen, aber den Gewinn nicht wirklich verändern.

    Du musst die Fahrtkostenpauschale zunächst als Einnahme erfassen und deine Fahrtkosten nicht mehr vorab kürzen,

    dann müsste das Ergebnis wieder passen. In der Hilfe zur Zeile 92 der EÜR 2019 steht dazu folgendes:

    Hier sind die übrigen bereits in den Betriebseinnahmen enthaltenen nach § 3 EStG steuerfreien Einnahmen einzutragen

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  • LucyOne
    hat ein Thema erstellt Fahrtkostenpauschale in EÜR als steuerfreie Einnahme.

    Fahrtkostenpauschale in EÜR als steuerfreie Einnahme

    Ich arbeite als freiberufliche Dozentin für eine Hochschule und bekomme zum Honorar eine steuerfreie Fahrtkostenpauschale. Bisher habe ich diese von meinen Betriebskosten abgezogen, da meine tatsächlichen Fahrtkosten insgesamt höher sind, ohne die Pauschale in der EÜR separat anzugeben.
    Beispiel: 20.000€ Einnahmen (ohne Pauschale) - 2.500€ Kosten + 500€ Pauschale = 18.000€ Gewinn

    In der EÜR 2019 werden jedoch neuerdings in Z. 91-93 Angaben zu den steuerfreien Einnahmen verlangt. Mir ist noch nicht ganz klar, wie ich diese Fahrtkostenpauschale eintragen soll, damit sich mein tatsächlicher Gewinn ergibt.
    Muss ich in Z. 11 die Einnahmen inklusive Pauschale angeben oder nicht?
    Muss ich in die Fahrtkostenpauschale in Z. 92 angeben? Es würde §3 Nr. 13 EStG passen: "steuerfrei sind...die aus öffentlichen Kassen gezahlten Reisekostenvergütungen". Wenn ich da was eintrage, wird aber mein Gewinn gemindert anstatt erhöht. Das passt dann nicht zu meinem errechneten Gewinn.
    Muss ich meine angegebenen Reisekosten um diese Pauschale mindern?
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