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Fahrkosten, EÜR, Freiberuflich

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    Fahrkosten, EÜR, Freiberuflich

    Fahrkosten, EÜR, Freiberuflich

    Hallo

    Ich wollte Das EÜR ausfüllen, weiß aber nicht wo ich die Fahrkosten eintragen kann.
    Ich arbeite selbstständig als Sprachlehrerin und fahre bis zur Arbeitsort mit dem S-Bahn und Bus.

    Wo kann ich die Fahrkosten in diesem fall eintragen?

    Danke für jede Antwort.

    LG

    #2
    Hallo,

    unter Betriebsausgaben - sonstige tatsächliche Fahrtkosten

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      FIGUL, Vielen vielen Dank für schnelle Antwort!

      Darf ich noch eine Frage stellen?

      Die Fehlermeldung betrifft die Zeilen 125 und 126 bei der Prüfung.
      Das hat nicht mit dieser Fahrtkosten zu tun oder?

      Danke für jede Antwort.

      LG
      Zuletzt geändert von Mary Mary; 02.05.2020, 11:28.

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        #4
        Bitte unbedingt auch die Hilfe zu Zeile 86 lesen! Für Fahrten Wohnung - erste Betriebsstätte gibt es grundsätzlich nur die Entfernungspauschale!

        Je nach der Höhe der tatsächlichen Fahrtkosten für den ÖPNV müssen die Zeilen 85 und 86 der EÜR zusätzlich ausgefüllt werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Mary Mary Beitrag anzeigen
          Fahrkosten, EÜR, Freiberuflich

          Hallo

          Ich wollte Das EÜR ausfüllen, weiß aber nicht wo ich die Fahrkosten eintragen kann.
          Ich arbeite selbstständig als Sprachlehrerin und fahre bis zur Arbeitsort mit dem S-Bahn und Bus.

          Wo kann ich die Fahrkosten in diesem fall eintragen?

          Danke für jede Antwort.

          LG
          Hallo,

          von einer Fehlermeldung hast du aber hier nichts geschrieben.
          Glaskugel-System?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Entschuldige bitte! Ich schreibe die Probleme als neue Frage wo anders.

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              #7
              Die Zeilen 125 und 126 sind ab 2019 Pflichtfelder, die müssen ausgefüllt werden. Mit deinen ÖPNV-Kosten hat das nichts zu tun.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                Charlie24 Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

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