Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Übungsleiterpauschale plus Werbungskosten?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Übungsleiterpauschale plus Werbungskosten?

    Ich bin Rentner, 73 Jahre alt.
    Ich habe neben der Rente Einkünfte als Dozent an einer öffentlichen Fachhochschule in Höhe von 6000€ und Einkünfte aus Gutachtertätigkeit in Höhe von 600€. Meine Betriebsausgaben (Arbeitszimmer, Arbeitsmittel,....) belaufen sich auf 1300€.
    Für die Dozententätigkeit will ich die Übungsleiterpauschale in Höhe von 2400€ in Anspruch nehmen. Darf ich für die Gutachtertätigkeit zusätzlich meine Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Also insgesamt 3700€?

    #2
    Die Frage hat zwar nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber ich sage: Nein! Lies einfach mal § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Auch ich habe eine Frage zu der Nebentätigkeit als Dozent einer öffentlichen Hochschule. Nach EStG §3 Nr. 13 sind die erstatteten Fahrtkosten zur Hochschule steuerfrei.
      Die Übungsleiterpauschale nach §3 Nr. 26 ist dann erst auf den verbliebenen Anteil anzurechnen, weil
      "wenn auf bestimmte Bezüge sowohl § 3 Nr. 26 EStG als auch andere Steuerbefreiungsvorschriften anwendbar sind, sind die Vorschriften in der Reihenfolge anzuwenden, die für den Steuerpflichtigen am günstigsten ist."
      Beispiel 1:

      Ein nebenberuflicher Dozent für begünstigte juristische Person des öffentlichen Rechts erhält eine Unterrichtsvergütung pro Jahr i.H.v. 2 600 € und daneben die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten i.H.v. 600 €.
      Lösung 1:
      Die Fahrtkosten sind steuerfrei nach § 3 Nr. 13 EStG i.H.v. 600 € als Reisekosten, während die Unterrichtsvergütung nach § 3 Nr. 26 EStG i.H.v. 2 400 € steuerfrei ist und somit 200 € steuerpflichtig sind.

      Ich nehme an, dass ich als Rentner nebenberuflich tätig bin. Trifft das dann für mich zu?



      Kommentar


        #4
        Wie man mit dem Thema steuerfreie Fahrtkostenerstattung und steuerfreie Nebentätigkeit umgehen muss, lässt sich am einfachsten anhand

        einer EÜR erklären. Das wurde hier erst vor einigen Tagen ausführlich erörtert: https://forum.elster.de/anwenderforu...freie-einnahme
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Charlie24,
          besten Dank für Deine Antwort. (Versehentlich hatte ich mich auf die Benachrichtigungsmail noreplay@elster.de dort bedankt)
          Mit freundlichen Grüßen
          Lehrer

          Kommentar

          Lädt...
          X