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Eingabe von Betriebsrente und Zusatzrente

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    Eingabe von Betriebsrente und Zusatzrente

    Guten Tag, ich hab ein Problem mit der Eingabe von insgesamt 3 Renten. Die BfA-Rente geb ich ja in der Anlage R ein, soweit klar. Für die Bankrente und die BVV-Rente liegen uns Lohnsteuerbescheinigungen vor. Ergo habe ich diese einzeln auf der Anlage N eingetragen. Nun meckert das System, dass es max. 3 Versorgungsbezüge akzeptiert, man soll die Beträge zusammenfassen. Aber es sind ja insgesamt nur 3 Versorgungsbezüge. Zudem wird auf der Anlage N die Eingabe von Feldern verlangt, die lt. den Steuerbescheinigungen gar nicht relevant sind.
    Bin jetzt echt ratlos.

    #2
    Welche Nummern der Lohnsteuerbescheinigungen enthalten denn überhaupt Werte?

    Manchmal sind die Lohnsteuerbescheinigungen bei Versorgungsbezügen leider nicht richtig bzw. nicht vollständig ausgefüllt.

    Die Übertragung der Werte in die richtigen Zeilen der Anlage N ist bei Mein ELSTER leider nicht so einfach wie bei ElsterFormular.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Bei laufenden Versorgungsbezügen muss eine Lohnsteuerbescheinigung unter folgenden Nummern Einträge aufweisen:

      Nummern 3, 4 und 5, eventuell noch Kirchensteuer unter Nummer 6 und 7, dann Nummer 8, Nummer 29 und Nummer 30, im ersten Jahr auch Nummer 31

      Einträge zu Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sind dabei jetzt nicht berücksichtigt!

      Die Einträge sind einzeln zu erfassen, ein Teil auf Seite 2, ein Teil auf Seite 3 der Anlage N.

      Anlage_N_ME.JPG
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        Hallo Charlie24, erstmal vielen Dank für die prompten Lösungsvorschläge zu meinem Problem. Ich habe alle relevanten Nummern und auch die Anlage VA ausgefüllt. Da Elster immer noch meckerte, hab ich die Bankrente und die BVV-Rente nun einfach addiert und die 2. Lohnsteuerbescheinigung gelöscht, damit war es gut. Ob das so richtig ist, weiß ich nicht :-(. Ein weiteres Problem tat sich dann noch mit der Anlage KAP wegen angeblich nicht erklärter Kirchensteuer auf, die wir aber gar nicht zahlen und die ich auch weder in den Anlagen N noch Kap eingegeben hatte. Am Ende hat das System aber eine Steuerberechnung durchgeführt, ich könnte nun überleiten. Da ich aber unsicher bin, ob das alles so richtig ist, werde ich wahrscheinlich morgen zum FA gehen und mir die Steuererklärung in Papierform aushändigen lassen. Es ärgert mich, weil ich die Erklärungen die ganzen Jahre davor immer online gemacht habe und nun auf diese Probleme stoße. Hab übrigens mit ElsterFormular gearbeitet und nicht mit MeinElster.

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          #5
          Hab übrigens mit ElsterFormular gearbeitet und nicht mit MeinElster.
          Da wären die Versorgungsbezüge ja wegen der vorgeschalteten Lohnsteuerbescheinigungen eigentlich noch einfacher zu erklären als bei Mein ELSTER.

          Die Werte addieren führt dann zu Fehlern, wenn beide Versorgungsbezüge nicht im gleichen Jahr begonnen haben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ich habe in ElsterFormular jetzt mal einen zweiten Versorgungsbezug hinzugefügt, auch bei mir gibt es zusätzlich einen Altersrentenbezug.

            Es sind keine Fehler aufgetreten! Da muss es schon irgendwo eine Besonderheit geben, warum es zu einer Fehlermeldung kam.

            Zwei Versorgungsbezüge dürften überhaupt kein Problem darstellen!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Bei laufenden Versorgungsbezügen muss eine Lohnsteuerbescheinigung unter folgenden Nummern Einträge aufweisen:

              Nummern 3, 4 und 5, eventuell noch Kirchensteuer unter Nummer 6 und 7, dann Nummer 8, Nummer 29 und Nummer 30, im ersten Jahr auch Nummer 31

              Einträge zu Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sind dabei jetzt nicht berücksichtigt!

              Die Einträge sind einzeln zu erfassen, ein Teil auf Seite 2, ein Teil auf Seite 3 der Anlage N.

              Anlage_N_ME.JPG
              Hallo auch,

              ich habe genau die Eingaben für meine Frau (Betriebsrente vorgenommen).
              Wenn ich jetzt die detaillierte Steuerberechnung mir anschauen möchte erhalte ich in dem PDF Dokument folgenden Fehler:
              AHW Abbruch-Hinweise Anlage N: Sie haben Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre erklärt, jedoch keine entsprechende Vergütung.

              Wo muss ich denn noch was eintragen ?

              Gruß
              diddi

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                #8
                Sie haben Abzugsbeträge auf Bezüge für mehrere Jahre erklärt, jedoch keine entsprechende Vergütung.
                Dann hast du irgendwo noch Einträge gemacht, die da nicht hingehören. Die Lohnsteuer auf laufende Versorgungsbezüge ist

                auf Seite 2 zu erfassen, Soli und Kirchensteuer ebenfalls. Scrolle mal auf der Seite 3 bis ganz nach unten, ob da irgendwo ein Eintrag

                steht, auch Nullwerte sind da nicht erlaubt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Dann hast du irgendwo noch Einträge gemacht, die da nicht hingehören. Die Lohnsteuer auf laufende Versorgungsbezüge ist

                  auf Seite 2 zu erfassen, Soli und Kirchensteuer ebenfalls. Scrolle mal auf der Seite 3 bis ganz nach unten, ob da irgendwo ein Eintrag

                  steht, auch Nullwerte sind da nicht erlaubt.
                  Danke für die schnelle Antwort. Er spuckt mir immer noch nichts aus, obwohl ich wirklich alles überprüft habe.
                  Diese Zeile musste ich einfügen, da ich ansonsten einen Fehler bei der Prüfung erhalte.
                  Ashampoo_Snap_Donnerstag, 25. März 2021_18h23m14s_001_.png

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                    #10
                    Diese Zeile musste ich einfügen, da ich ansonsten einen Fehler bei der Prüfung erhalte.
                    Was dafür spricht, dass unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 - 3 in der untersten Zeile fälschlich 0 eingetragen wurde oder
                    auch bei Versorgungsbezug 4 und weitere aufaddiert. Da gibt es die Zeile 16 ebenfalls.

                    VB_1_2020.JPG
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Was dafür spricht, dass unter Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 - 3 in der untersten Zeile fälschlich 0 eingetragen wurde oder
                      auch bei Versorgungsbezug 4 und weitere aufaddiert. Da gibt es die Zeile 16 ebenfalls.

                      VB_1_2020.JPG
                      Die Felder sind leer und da steht auch keine 0 drin.

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                        #12
                        Zitat von diddipoeler Beitrag anzeigen
                        Die Felder sind leer und da steht auch keine 0 drin.
                        ... mal von Zeile 16 abgesehen.

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                          #13
                          Ach so, Du hast den Screenshot mit zitiert. Warum macht man sowas?

                          Kommentar


                            #14
                            Warum macht man sowas?
                            Wenn man einfach auf Zitat klickt, wird natürlich auch ein Screenshot mit zitiert.

                            Mich hätte ja der genaue Wortlaut der Fehlermeldung interessiert, der bei der Prüfung ausgegeben wird, wenn die Nullwerte beim Steuerabzug weggelassen werden.

                            diddipoeler schreibt im Beitrag #9:

                            Diese Zeile musste ich einfügen, da ich ansonsten einen Fehler bei der Prüfung erhalte.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Wenn man einfach auf Zitat klickt, wird natürlich auch ein Screenshot mit zitiert.
                              Der ist - als Zitat - unsinnig und schnell gelöscht.

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