Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ablösebetrag für Grundstück im Sanierungsgebiet

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ablösebetrag für Grundstück im Sanierungsgebiet

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem.
    Mein Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet. Der Bodenrichtwert wurde um 5,00 € erhöht und ich musste einen entsprechenden Ausgleichsbetrag an die Kommune zahlen. Ich habe mich schon insoweit belesen, dass ich den Ausgleichsbetrag als Anschaffungs-/Herstellungskosten ansetzen kann, da die Bodenwerterhöhung 10 % überschreitet.
    Aus dem Formular ist mir aber nicht ersichtlich, wo ich was eintragen muss. Die Eingabe von Anfangs- und Endwert ist ja wohl erforderlich, damit das Finanzamt die Bodenwertsteigerung von 10% feststellen kann.

    Vielen lieben Dank an alle, die mir hier helfen können
    Sylvia

    #2
    Welches Formular?

    Für die Einkommensteuererklärung ist es z.B. völlig unerheblich (soweit das Grundstück nicht zu deinem Betriebsvermögen gehört).
    Die Bodenwertsteigerung führt zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grund u. Boden für welchen es keine Abschreibung gibt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Hallo Beamtenschweiß (toller Name übrigens),

      ich habe im Internet ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen gefunden worin steht:
      "Die anlässlich einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme zu zahlenden Ausgleichs- oder Ablösebeträge sind einkommenssteuerrechtlich als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu behandeln."
      Also habe ich mich für die Anlage FW zur Steuerklärung entschieden, da ja dort die nachträglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten einzutragen sind.

      Meine Stadtverwaltung hat mir in einem Schreiben zur Zahlung des Betrages mitgeteilt, dass ich den Ablösebetrag für den Ausgleichsbetrag nach § 6 EStG steuerlich geltend machen kann.

      MfG

      Kommentar


        #4
        Die Anlage FW ist Förderung Wohneigentum und ist schon lange ein Auslaufmodell. Wie gesagt solange kein Betriebsvermögen vorliegt kannst du die nachträglichen AK deines Grundstückes nicht in der Einkommensteuererklärung ansetzen. § 6 EstG ist eine Bewertungsvorschrift für die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar

        Lädt...
        X